Hochwasserrückhaltung Mechtersheim [41046]

Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom 22.02.2022 wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 02/22/2022
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/24/2010
Anordnungsbeschluss 11/30/2010
Wahl des Vorstandes der TG 01/12/2011
Feststellung der Wertermittlung 11/11/2011
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 11/07/2014
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 12/01/2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 10/23/2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 03/15/2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher 06/26/2020
Schlussfeststellung 04/05/2022
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

    Schlussfeststellung vom 22.02.2022

Archiv

    Einleitungsbeschluss
101130_beschluss.pdf
    1. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
    2. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
    3. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der
    UVP-Pflicht vom 05.12.2013
    Vorläufige Anordnung
    vom 12.02.2015
    2. Änderungsbeschluss
    vom 05.05.2015
    Vorläufige Anordnung
    vom 03.08.2015
    Vorläufige Besitzeinweisung
    vom 09.10.2015

    Ladung zum Flurbereinigungsplan
    vom 14.09.2017
    Ausführungsanordnung vom 20.02.2018
 
5. Kartenoben
 
    1. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
karte_vorl_anordnung.pdf
    2. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
    3. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Ludwig Herbel
Anschrift:
Berghäuser Straße 100, 67354 Römerberg
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Marggraff, Wilfried
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Schmitt, Martina
Sachgebietsleitung Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Verfahrensgröße:
592 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
321
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Römerberg
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung





Newsletter An-/Abmeldung