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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Hochwasserrückhaltung Mechtersheim [41046]      Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom 22.02.2022 wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 02/22/2022
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

    Schlussfeststellung vom 22.02.2022

Archiv

    Einleitungsbeschluss
101130_beschluss.pdf
    1. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
    2. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
    3. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der
    UVP-Pflicht vom 05.12.2013
    Vorläufige Anordnung
    vom 12.02.2015
    2. Änderungsbeschluss
    vom 05.05.2015
    Vorläufige Anordnung
    vom 03.08.2015
    Vorläufige Besitzeinweisung
    vom 09.10.2015

    Ladung zum Flurbereinigungsplan
    vom 14.09.2017
    Ausführungsanordnung vom 20.02.2018
 
5. Karten
 
    1. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
karte_vorl_anordnung.pdf
    2. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
    3. vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Ludwig Herbel
Anschrift:
Berghäuser Straße 100, 67354 Römerberg
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Marggraff, Wilfried
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Schmitt, Martina
Sachgebietsleiter Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Verfahrensgröße:
591.70 ha
Anzahl der Beteiligten:
321
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Römerberg
 
 
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