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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Keidelheim-Külz-Kümbdchen [61044]      Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern
 
 
Die Schlussfeststellung des Verfahrens vom 05.07.2021 ist seit dem 18.08.2021 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen und Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.
 
letzte Aktualisierung: 08/26/2021
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren wird gem. §§ 91 ff. FlurbG angeordnet mit dem Ziel, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Naturschutzes und der Landespflege, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen. Bei der projektbezogenen Untersuchung wurden agrarstrukturelle Mängel festgestellt, die die Durchführung eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens erfordern.
Es wurde beispielsweise festgestellt, dass die bestehende Flurverfassung im Untersuchungsgebiet mit einer durchschnittlichen Besitzstücksgröße von 2,5 ha und Schlaglängen von durchschnittlich 200 m nicht den heutigen Anforderungen eines rationellen Arbeits- und Maschineneinsatzes genügt. Die vorhandene Flurverfassung führt zu überhöhten Bewirtschaftungskosten.
Eine Stabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe wird nur möglich sein, wenn die Kosten der Außenwirtschaft nachhaltig gesenkt werden. Durch die Verbesserung des Wegenetzes und die Zusammenlegung der Grundstücke sollen Wirtschaftsstücke (unter Berücksichtigung von Pachtflächen) von mindestens 5 ha Größe und einer Schlaglänge von mindestens 350 m Länge entstehen. Es ist erwiesen, dass sich hierdurch die Kosten der Außenwirtschaft um bis zu 30 % reduzieren lassen.
Bei der Neugestaltung der Grundstücke werden die bestehenden Pachtverhältnisse beachtet. Zusätzlich wird die Bildung noch größerer Bewirtschaftungseinheiten durch langfristige Pachtverträge mit öffentlichen Mitteln gefördert. Neben der einmaligen Prämie und der teilweisen Übernahme von Beitragsleistungen haben die Verpächter den Vorteil, dass die langfristige Bewirtschaftung ihrer Grundstücke gesichert ist und damit der Wert des Grundbesitzes erhalten bleibt.
Der schnell fortschreitende Strukturwandel in der Landwirtschaft und die Zunahme umweltschonender extensiver Bewirtschaftungsweisen erfordern eine bessere Arrondierung der Wirtschaftsflächen der landwirtschaftlichen Betriebe.
Die Anlage eines neuen Wege- und Gewässernetzes, größere wasserwirtschaftliche und vermessungstechnische Arbeiten sind nicht erforderlich. Das vorhandene Hauptwirtschaftswegenetz ist ausreichend. Die örtliche Lage und Erschließungsfunktion dieser Wege ist zufrieden stellend und daher bei der Wegekonzeption anzuhalten.
Ein Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan wird nicht aufgestellt.
Neben der Verbesserung der Agrarstruktur sollen durch das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ermöglicht werden. Zugleich können Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern unter Berücksichtigung des vorliegenden Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ermöglicht bzw. bodenordnerisch unterstützt werden. Eine Verbesserung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung, die Ausweisung von Gewässerrandstreifen im Rahmen des Naheprogramms und die Umsetzung der Vorgaben der 'Planung vernetzter Biotopsysteme' lassen sich durch eine ländliche Bodenordnung im Rahmen eines modernen Flächenmanagements unmittelbar umsetzen.
Der Zustand des Liegenschaftskatasters lässt eine Neuordnung des festgestellten Zusammenlegungsgebietes durch eine noch stärkere Zusammenlegung und Bildung größerer Bewirtschaftungseinheiten ohne Neuvermessung zu.
Insgesamt kommt die projektbezogene Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Verbesserung der Agrarstruktur und die angestrebten Ziele zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes am zweckmäßigsten mit der Durchführung eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens erreicht werden. Deshalb wurde die Entscheidung zugunsten dieser Verfahrensart nach dem Flurbereinigungsgesetz getroffen.
Die Zuziehung der Waldflächen zum Zusammenlegungsverfahren ist in erster Linie aus vermessungstechnischen Gründen sinnvoll.
Damit sind die Voraussetzungen für die Anordnung des Zusammenlegungsverfahrens gemäß §§ 91 bis 93 FlurbG erfüllt.
Die sofor
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
zusammenlegungsbeschluss.pdf
Zusammenlegungsbeschluss
vom 15.01.2008
anhoerungstermin.pdf
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung sowie zum Planwunschtermin
vom 25.08.2009
1. Änderungsbeschluss
vom 19.03.2010
Ladung zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes
vom 20.12.2010
Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrags I und zum Anhörungstermin
über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes
vom 25.07.2011
2. Änderungsbeschluss
vom 17.11.2011
Vorzeitige Ausführungsanordnung
vom 06.12.2013
Zuteilung der Masselandgrundstücke gegen Geldausgleich
vom 21.01.2016
Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrags V und zum Anhörungstermin
über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes
vom 09.02.2016
Bekanntmachung der Hebung und Berechnungsblatt
vom 22.09.2016
Schlussfeststellung
05.07.2021
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Dieter Auler
Anschrift:
Hauptstraße 11, 55471 Keidelheim
Telefon:
06761/6517
Email:
auler.keidelheim@freenet.de
sonstige Mitglieder:
Wendling Gerhard, Überbach 2, 55471 Külz
Konrad Helmut Jun., Külztalstraße 30, 55471 Kümbdchen

Stellvertretende Mitglieder:
Klein Willi,
Martin Rainer,
Federhenn Klaus
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55469 Simmern, Schloßplatz 10
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Schmitt, Norbert
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Nick, Christian
Sachgebietsleiter Landespflege:
Zmelty, Adrian
Sachgebietsleiter Bau:
Bernd, Daniel
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Verfahrensgröße:
756.40 ha
Anzahl der Beteiligten:
207
Kosten:
525.000 Euro
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Keidelheim, Külz (Hunsrück), Kümbdchen, Michelbach, Neuerkirch, Niederkumbd, Simmern (Hunsrück)
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de