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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Göcklingen-Kaiserbach [41161]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung unanfechtbar

Der Beschluss vom 03.03.2017# ist seit dem 25.04.2017 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

 
letzte Aktualisierung: 05/18/2017
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Zielsetzung des Verfahrens ist die Ausweisung von Gewässerrandstreifen entlang des Kaiserbaches. Daneben sind Mängel am Wirtschaftswegenetz zu beheben und es sollen Naturschutzflächen im Bereich der im Verfahrensgebiet befindlichen Tongrube ausgewiesen werden.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

Erlass der Schlussfeststellung


Archiv

Aufklärungsversammlung
071022_aufklaerungsversammlung.pdf
Einleitungsbeschluss
071210_beschluss.pdf
Wahl des Vorstandes
080122_wahl_des_vorstandes_der_tg.pdf
Anhörungs- und Erörterungstermin zur Wertermittlung
081030_anhoerung_we.pdf
Feststellung der Wertermittlung
090204_festst_werterm.pdf
Vorläufige Anordnung nach §36 FlurbG
110114_vorl_anordnung.pdf
Ladung zum Anhörungstermin zum Inhalt des Flurbereinigungsplans
bekanntamchung.pdf
Unterrichtung über UVP
Vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Hans Hafner
Anschrift:
Dr. Schirmer-Straße 1a, 76831 Göcklingen
Telefon:
06349 / 6989
Email:
sonstige Mitglieder:
Stellvertretender Vorsitzender
Nuß, Erich

Mitglied Des Vorstandes
Eck, Gerhard

Stellvertretende Mitglieder
Hoffmann, Gerhard
Becker, Heinz
Keller, Hartmut
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Schumann, Christian
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Weber, Hans-Georg
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Müller, Sabine
Sachgebietsleiter Landespflege:
Schmitt, Martina
Sachgebietsleiter Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
56.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
102
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Göcklingen
 
 
Bilder 1-3
Bilder: © DLR
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de