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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Geinsheim B 39 [41968]      Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom [15.11.2021] wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 11/24/2021
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 


Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Durch den Bau der Ortsumgehung Geinsheim (B39 neu) wird in erheblichem Umfang ländlicher Grundbesitz in Anspruch genommen (ca 8 ha). Die Trasse durchschneidet landwirtschaftliche Flächen und unterbricht das Wege-und Gewässernetz.

Durch die Diagonaldurchschneidungen und Verkürzungen der Schläge entsteht ein agrarstruktureller Schaden, der aus Gründen einer rationellen Bewirtschaftung und ordnungsgemäßen Grundstückserschließung behoben werden muss.Die entstehenden landeskulturellen Beeinträchtigungen infolge des Strassenneubaus können nur mittels einer umfassenden Bodenordnung in dem Gebiet beseitigt werden.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

    Schlussfeststellung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 15.11.2021

Archiv

    Unanfechtbarkeit Flurbereinigungsplan
    -öffentliche Bekanntmachung vom 04.04.2013
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Bernd Zillig
Anschrift:
Mühlbachstraße 4, 67435 Neustadt/Weinstraße
Telefon:
06327-3648
Email:
sonstige Mitglieder:
Mayer, Karl
Kästel, Walter
Kästel, Franz
Adam,Hubert
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Wiesner, Carsten
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Geymann, Hans
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Hammel, Antoinette
Sachgebietsleiter Landespflege:
Döringer, Stefanie
Sachgebietsleiter Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Verfahrensgröße:
236.30 ha
Anzahl der Beteiligten:
500
Kosten:
0,6 Mio Euro
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de