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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Schauernheim (Acker) [41075]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Stand des Verfahrens

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich seiner Nachträge wurde mit Wirkung vom 08.01.2018 angeordnet.
Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte getreten ist und die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer jetzt Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke sind. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher wie z.B. Liegenschaftskataster und Grundbuch erfolgt von Amts wegen. Das Verfahren wird schließlich finanziell abgewickelt und dann durch die so genannte Schlussfeststellung formal beendet.
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letzte Aktualisierung: 02/28/2019
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Zielsetzung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Schauernheim (Acker) sind in erster Linie die Verbesserung der Gewannenstruktur und des Wirtschaftswegenetzes.
Die Entlastung der Ortslage Schauernheim vom überörtlichen landwirtschaftlichen Verkehr (Pfalzmarktzuwegung) spielt hierbei eine maßgebende Rolle.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
öffentliche Bekanntmachung vom 27.02.2019


Archiv

    Flurbereinigungsbeschluss vom 19.12.2006
beschluss_m_gr_abdr.pdf
    1. Änderungsbeschluss vom 02.12.2008
aend_besch20081202.pdf
    2. Änderungsbeschluss vom 06.02.2009
aenderung2.pdf
    3. Änderungsbeschluss vom 14.07.2009
aend_beschluss_3.pdf
    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung - öffentliche Bekanntmachung vom 26.10.2009
bekanntmachung.pdf
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 21.04.2010
feststellung_we.pdf
    4. Änderungsbeschluss vom 02.09.2013 (nachrichtlich)
    Bekanntmachung UVP - Verzicht
    vom 03.11.2014
    Bekanntmachung UVP - Verzicht
    vom 03.11.2014
    Vorläufige Anordnung
    vom 06.05.2015




    Vorläufige Besitzeinweisung und Überleitungsbestimmungen
    vom 12.10.2015
    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    - öffentliche Bekanntmachung vom 18.05.2016
    und Unterlagen (Antrag, Info, Pflanzenliste)
    Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt
    - öffentliche Bekanntmachung vom 01.09.2016

Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanesöffentliche Bekanntmachung vom 21.09.2016
Vorzeitige Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG
öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2017
 
5. Karten
 
    Karte des neuen Bestandes -Zuteilungskarte-
    Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    Gebietskarte
gebiet.pdf
    Wertermittlungskarte
we_feststellung.pdf
    Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Kurt Handrich
Anschrift:
Telefon:
0172 6223218
Email:
sonstige Mitglieder:
Handrich, Arnold (Stellvertreter Des Vorsitzenden)
Fischer, Ludwig (Mitglied Des Vorstandes)
Meyer, Elke (Mitglied Des Vorstandes)
Renner, Gerd (Mitglied Des Vorstandes)

Gauer, Udo (Stellvertretendes Mitlglied)
Beutelmann, Heidi (Stellvertretendes Mitlglied)
Keck, Gerhard (Stellvertretendes Mitlglied)
Fey, Bernd, (Stellvertretendes Mitlglied)
Schlich, Thomas (Stellvertretendes Mitlglied)
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Gottschalk, Gerd
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
248.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
144
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Dannstadt-Schauernheim, Fußgönheim, Gönnheim, Rödersheim-Gronau
 
 
© DLR
Impression Februar 2009
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de