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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Viertälergebiet-Heimbachtal [61100]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern
 

VERFAHREN ABGESCHLOSSEN

 

Schlussfeststellung unanfechtbar

Der Beschluss vom 07.08.2023 ist seit dem 19.09.2023 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

 
letzte Aktualisierung: 10/20/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren wurde angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Agrarstrukturverbesserung und Gestaltung des Landschaftsbildes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern zu ermöglichen und durchzuführen und um Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, die durch Herstellung, Änderungen oder Beseitigungen von Infrastrukturanlagen oder ähnlichen Maßnahmen entstehen und um Landnutzungskonflikte aufzulösen.

Die Offenhaltung der Landschaft dient neben der Erhaltung des Landschaftsbildes und damit der Erholungsfunktion der Schaffung besserer Bewirtschaftungsmöglichkeiten für den Weinbau und der Förderung des Tourismus. Auch aus ökologischen Gründen ist es unbedingt notwendig, die drohende Verbuschung der wertgebenden Xerothermbiotope als Lebensräume für seltene Arten wie z.B. Segelfalter, Zippammer oder blauflügelige Ödlandschrecke aufzuhalten. Ziel der Bodenordnung ist es, ein Konzept zur Offenhaltung unter Bündelung der verschiedenen Fördermöglichkeiten zu schaffen, bei dem neben traditionellen Nutzungsformen auch alternative Strategien zur Offenhaltung zum Einsatz kommen sollen. Durch Nutzungsentflechtung (Weinbau, Brache, Beweidung) müssen hier die notwendigen Voraussetzungen für eine rentable, praktikable und nachhaltige Offenhaltung geschaffen werden.

Die Erstellung des Offenhaltungskonzeptes zielt nicht auf einen musealen Kulturlandschaftsschutz, sondern vielmehr auf eine im Sinne des Natur- und Artenschutzes positiv gerichtete Kulturlandschaftsentwicklung, die im Einklang mit Weinbau und Tourismus steht. Offenhaltungsmaßnahmen sind insbesondere oberhalb der Ortslagen, unmittelbar angrenzend an noch bestocktes Rebareal und in Ergänzung bestehender naturschutzfachlich durchgeführter Beweidungsmaßnahmen vorrangig geplant.

Bestimmte Flächen, besonders die für den Weinbau ungünstigen Lagen, können der natürlichen Sukzession (freien Entwicklung) überlassen werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Flächen, die an Wald angrenzen oder weit von der Ortslage und vom Rhein entfernt sind.

Um die Nachhaltigkeit des Offenhaltungskonzeptes zu gewährleisten, ist zu bedenken, dass eine einmalige Freistellung (ob mechanisch, durch Beweidung oder alternative Maßnahmen) nicht ausreicht, sondern fortlaufend Pflegemaßnahmen stattfinden müssen, da die Verbuschung der Brachflächen in der Hauptsache aus Brombeeren und Rosenbüschen besteht, deren tief reichende Wurzeln immer wieder austreiben können.
Bei dem Verfahren im Heimbachtal steht das Flächenmanagement zur Arrondierung von Beweidungs- und Weinbauflächen im Vordergrund. Dies kann in einer Bodenordnung sehr gut verwirklicht werden. Dadurch lassen sich die verschiedenen Förderprogramme wie PAULa und Leader besser nutzen und kombinieren, um die landespflegerischen Ziele (Offenhaltung, Erhalt der Biodiversität, Naturschutz durch Nutzung) umzusetzen.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss
vom 06.04.2011
Einladung zur Wahl des Vorstandes
vom 05.11.2013
Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung
vom 27.01.2014
1. Änderungsbeschluss
vom 20.08.2014
Niederschrift über den Termin zur Einleitung der Wertermittlung
vom 06.04.2016
Niederschrift über den Abschlusstermin zur Wertermittlung
vom 18.08.2016
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung vom 04.08.2017
Information über die geplante Einstellung des Verfahrens
vom 01.08.2018
Einstellungsbeschluss
vom 15.10.2020
Bekanntgabe Abwicklungsplan
vom 22.03.2021
Ausführungsanordnung
vom 17.05.2021
Schlussfeststellung
vom 07.08.2023
 
5. Karten
 
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Zu einer bessern Ansicht bitte den Link mit rechter Maustaste in einem neuen Fenster öffnen
Karten zur Wertermittlung Stand August 2017
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Anschrift:
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Gerhard Jost
Erik Eisenbach
Georg Stassen

Als Stellvertreter:
Heiko Klein
Tobias Korn
Jens Fendel
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55469 Simmern, Schloßplatz 10
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Herbster, Isabel
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Gumm, Günter
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Nick, Christian
Sachgebietsleiter Landespflege:
Sachgebietsleiter Bau:
Bernd, Daniel
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
236.50 ha
Anzahl der Beteiligten:
479
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Niederheimbach, Oberdiebach, Oberheimbach
 
 
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