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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Nußdorf III [41139]      Flurbereinigung nach §§ 1/37
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom 17.08.2021 wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 08/18/2021
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Weinbergsverfahren werden in der Südpfalz in Abschnitten auf der Grundlage des von der Aufbaugemeinschaft festgelegten Aufbauplanes durchgeführt. Das Flurbereinigungsverfahren Nußdorf III ist das erste von insgesamt 10 Flurbereinigungsverfahren des 'Gesamtverfahrens' Nußdorf II.
Das Flurbereinigungsverfahren Nußdorf II wurde mit Beschluss vom 12.11.2001 als 'Gesamtverfahren' angeordet, insbesondere um Maßnahmen der Landentwicklung in Verbindung mit Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen und durchzuführen.
Mit dem Teilungsbeschluss vom 18.12.2007 wurde der erste Flurbereinigungsabschnitt abgeteilt und als eigenständiges Flurbereinigungsverfahren mit der Bezeichnung Nußdorf III bearbeitet.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
    Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 17.08.2021
    Teilungsbeschluss
    vom 18.12.2007
teilungsbeschl_nettext.pdf
    Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
    - Öffentliche Bekanntmachung vom 07.07.2008
oeff_bekannt_ladung.pdf
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    - Öffentliche Bekanntmachung vom 12.11.2008
oeff_bekannt_wertermittlung.pdf
    Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Prüfung der Umweltauswirkungen
    - öffentl. Bekanntmachung vom 17.08.2009
uvp_offenlegung.pdf
    Vorläufige Anordnung nach § 36 Flurbereinigungsgesetz
    - öffentliche Bekanntmachung vom 18.11.2009
anordnung§36.pdf
    Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Prüfung der Auswirkungen des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen auf die Umwelt - öffentliche Bekanntmachung vom 12.01.2010
uvp_unterrichtung.pdf
    1. Änderungsbeschluss vom 15.04.2010
    - Bekanntgabe nur an Betroffene
Änderungsbeschluss_1.pdf
    Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 Flurbereinigungsgesetz
    - öffentliche Bekanntmachung vom 21.04.2010
besitzeinweisung.pdf
    Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der (erneuten) Wertermittlung - öffentliche Bekanntmachung vom 30.04.2010
ladung_wert.pdf
    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    - öffentliche Bekanntmachung vom 02.06.2010
mehrgruen.pdf
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    - Öffentliche Bekanntmachung vom 10.06.2010
feststellung_we.pdf
    Ladung zur Bekanntgabe und Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan
    - öffentliche Bekanntmachung vom 11.10.2011
    Ausführungsanordnung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 19.11.2012
    Zuteilung des Massegrundstückes gegen Geldausgleich
    - öffentliche Bekanntmachung vom 07.01.2013
 
5. Karten
 
    Karte des neuen Bestandes
    Aufbauplan
aufbauabschnitte.pdf
    Gebietskarte
gebietskarte.pdf
    Wertermittlungskarte
wertermittlung.pdf
    Massegrundstücke
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Philip Hochdörffer
Anschrift:
Lindenbergstraße 60, 76829 Landau
Telefon:
06341/62892
Email:
sonstige Mitglieder:
Wambsganß, Erwin
Schwalb, Wolfgang
Münch, Markus
Pfaffmann, Otto
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Kuhn, Roland
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
47.90 ha
Anzahl der Beteiligten:
186
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Walsheim
 
 



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