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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Nußdorf IV [41158]      Flurbereinigung nach §§ 1/37
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom 29.03.2021 wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 03/31/2021
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Weinbergsverfahren werden in der Südpfalz in Abschnitten auf der Grundlage des von der Aufbaugemeinschaft festgelegten Aufbauplanes durchgeführt. Das Flurbereinigungsverfahren Nußdorf IV ist das zweite von insgesamt 10 Flurbereinigungsverfahren des Gesamtverfahrens Nußdorf II.
Das Flurbereinigungsverfahren Nußdorf II wurde mit Beschluss vom 12.11.2001 als Gesamtverfahren angeordnet, insbesondere um Maßnahmen der Landentwicklung in Verbindung mit Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen und durchzuführen.
Mit dem Teilungsbeschluss vom 01.03.2011 wurde der zweite Flurbereinigungsabschnitt abgeteilt und als eigenständiges Flurbereinigungsverfahren mit der Bezeichnung Nußdorf IV bearbeitet.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

    Schlussfeststellung gem. § 149 FlurbG
    - öffentliche Bekanntmachung vom 29.03.2021

Archiv

    Teilungsbeschluss
    - öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2011
    Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 25.08.2011
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 23.11.2011
    Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Prüfung der Umweltauswirkungen des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
    - öffentliche Bekanntmachung vom 30.08.2012
    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz
    - öffentliche Bekanntmachung vom 28.11.2012
    Geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes (1. Änderungsbeschluss)
    - Bekanntgabe erfolgte nur an Betroffene Eigentümer
    Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses
    - öffentliche Bekanntmachung vom 12.03.2013
    Vorläufige Besitzeinweisung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 12.04.2013
    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    - öffentliche Bekanntmachung vom 14.04.2014
    Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Anhörung
    Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag 1 geänderten planes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Planes
    -öffentliche Bekanntmachung vom 07.01.2015
Vorzeitige Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG
-öffentliche Bekanntmachung vom 21.06.2016
 
5. Karten
 
    Karte des neuen Bestandes
    Gebietskarte
    Wertermittlungskarte
    zur Feststellung
    Vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
    Karte des vorläufigen neuen Bestandes
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Philip Hochdörffer
Anschrift:
Lindenbergstraße 60, 76829 Lan
Telefon:
06341/62892
Email:
sonstige Mitglieder:
Wambsganß, Erwin
Schwalb, Wolfgang
Münch, Markus
Pfaffmann, Otto
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Mensinger, Tobias
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
39.40 ha
Anzahl der Beteiligten:
134
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de