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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Impflingen West [41059]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom 26.09.2023 wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 09/26/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Mit dieser vereinfachten Flurbereinigung werden Ziele verfolgt, die die strukturelle Entwicklung fördern:

- Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft
- Erhöhung der Zeilenlänge von derzeit 40-170m auf durchschnittlich 200-250m
- Beseitigung von unwirtschaftlichen Grundstücksformen (Spitzen)
- Verbesserung der Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke durch Wege
- Regelung der Besitz- und Eigentumsverhältnisse
- Schaffung von großen Bewirtschaftungseinheiten
- Erneuerung des Liegenschaftskatasters
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
    Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG
    -öffentliche Bekanntmachung vom 26.09.2023

    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    -öffentliche Bekanntmachung vom 22.04.2016

Archiv

    Flurbereinigungsbeschluss
    - öffentliche Bekanntmachung vom 09.12.2005
flur_beschluss.pdf
    1. Änderungsbeschluss vom 06.09.2010
    - Bekanntgabe nur an die Betroffenen
aenderung1.pdf
    Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
    - öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2011
    Information zum Stand des Verfahrens
    -öffentliche Bekanntmachung vom 04.12.2013
    Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung - öffentliche Bekanntmachung vom 24.01.2014
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 30.04.2014
    Verzicht auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung
    3. Änderungsbeschluss
    Vorläufige Anordnung
    vom 19.12.2014
    Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der
    Feststellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen vom 31.03.2015
    Bekanntgabe der Ergebnisse der Nachbewertung
    vom 23.04.2015
    Vorläufige Besitzeinweisung
    vom 13.05.2015
    Feststellung der Ergebnisse der Nachbewertung
    vom 13.07.2015
    Durchführung der Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    -öffentliche Bekanntmachung vom 12.05.2016
    und Unterlagen (Antrag, Info, Pflanzenliste)

    Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
    -öffentliche Bekanntmachung vom 22.07.2016

    Ausführungsanordnung gemäß § 61 FlurbG
    -öffentliche Bekanntmachung vom 25.01.2017
 
5. Karten
 
    Gebietskarte (neuer Bestand) zum Zeitpunkt:
    Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplane


    Gebietskarte (alter Bestand)
gebietskarte.pdf
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Karl Friedrich Junker
Anschrift:
Sonnenberghof, 76831 Impflingen
Telefon:
06341 / 84144
Email:
mail@weingut-junker.de
sonstige Mitglieder:
Helmut Hornberger,
Achim Stentz,
Jürgen Frey
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Blankart, Markus
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
53.10 ha
Anzahl der Beteiligten:
136
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Impflingen
 
 
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