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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Nußdorf V [41280]      Flurbereinigung nach §§ 1/37
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom 31.01.2024 wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 01/31/2024
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Weinbergsverfahren werden in der Südpfalz in Abschnitten auf der Grundlage des von der Aufbaugemeinschaft festgelegten Aufbauplanes durchgeführt. Das Flurbereinigungsverfahren Nußdorf V ist das dritte von insgesamt 10 Flurbereinigungsverfahren des Gesamtverfahrens Nußdorf II.
Das Flurbereinigungsverfahren Nußdorf II wurde mit Beschluss vom 12.11.2001 als Gesamtverfahren angeordnet, insbesondere um Maßnahmen der Landentwicklung in Verbindung mit Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen und durchzuführen.
Mit dem Teilungsbeschluss vom 02.10.2013 wurde der dritte Flurbereinigungsabschnitt abgeteilt und als eigenständiges Flurbereinigungsverfahren mit der Bezeichnung Nußdorf V bearbeitet.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

    Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG
    -öffentliche Bekanntmachung vom 31.01.2024

Archiv


    Teilungsbeschluss
    vom 02.10.2013
    Signalisierung von Vermessungspunkten
    vom 07.02.2014
    Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    vom 19.01.2015
Feststellung der UVP-Pflicht
öffentliche Bekanntmachung vom 23.11.2015



Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
öffentliche Bekanntmachung vom 23.12.2015
    Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
    öffentliche Bekanntmachung vom 10.05.2016

    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    öffentliche Bekanntmachung vom 10.03.2017

    Vorzeitige Ausführungsanordnung gem. § 63 FlurbG
    Öffentliche Bekanntmachung vom 13.02.2018


    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    Öffentliche Bekanntmachung vom 16.03.2020


    Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
    Öffentliche Bekanntmachung vom 19.05.2020

    Ausgleichshebung mit Abrechnung des Verfahrens
    mit Fälligkeit zum 30.08.2021
 
5. Karten
 
    Gebietskarte zur vorläufigen Besitzeinweisung § 65 FlurbG


    Gebietskarte zur Anordnung § 36 FlurbG

    Maßnahmenkarte zur Anordnung § 36 FlurbG
    Aufbauabschnitte
Gebietskarte
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Anschrift:
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Mensinger, Tobias
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
69.10 ha
Anzahl der Beteiligten:
176
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de