Diese Seite drucken

Fenster schliessen


Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Neustadt-Diedesfeld [41041]      Flurbereinigung nach §§ 1/37
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 
[

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom 20.04.2023 wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 04/20/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Diedesfeld wurde mit Beschluss vom 01.12.1980 als 'Gesamtverfahren' angeordnet, insbesondere um Maßnahmen der Landentwicklung in Verbindung mit Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen und durchzuführen.
Die Aufbaugemeinschaft Diedesfeld hat einen Aufbauplan zum planmäßigen Wiederaufbau von Rebflächen aufgestellt.
Das Flurbereinigungsverfahren wird auf der Grundlage dieses Aufbauplanes in einzelnen Abschnitten durchgeführt. Entsprechend dieser Aufbauplanung soll die Flurbereinigung bis zum Jahr 2013 in insgesamt 8 Abschnitte durchgeführt werden.
Mit den Teilungsbeschlüssen vom 03.09.2003 und 23.08.2007 wurden die vorletzten beiden Abschnitte abgeteilt und werden zur Zeit als eigenständige Flurbereinigungsverfahren mit den Bezeichnungen Neustadt-Diedesfeld VI und Neustadt-Diedesfeld VII bearbeitet.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

    Schlussfeststellung gemäß
    § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
    - öffentliche Bekanntmachung vom 20.04.2023
    Information zur Fortführung des Verfahrensabschnittes "Neustadt-Diedesfeld"
    - Öffentliche Bekanntmachung vom 04.01.2011
2011_01_04_info.pdf
    Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
    - Öffentliche Bekanntmachung vom 14.07.2011
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 09.12.2011
    Feststellung der UVP-Pflicht
    - Öffentliche Bekanntmachung vom 16.05.2012
    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz
    - öffentliche Bekanntmachung vom 09.11.2012
    Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses
    - öffentliche Bekanntmachung vom 19.12.2012
    2. Änderungsbeschluss vom 07.01.2013
    - Bekanntgabe nur an Betroffene
    Vorläufige Besitzeinweisung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 08.04.2013
    3. Änderungsbeschluss vom 24.05.2013
    Bekanntgabe nur an Betroffene
    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    - öffentliche Bekanntmachung vom 14.04.2014
    1. Änderungsbeschluss vom 02.11.2010
    - Bekanntgabe nur an Betroffene
    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    - öffentliche Bekanntmachung vom 17.02.2016


    Ausführungsanordnung gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
    - öffentliche Bekanntmachung vom 07.11.2016
 
5. Karten
 
    Aufbauplan
aufbauplan_diedesfeld.pdf
    Gebietskarte
geb__2010_11_16_dina3.pdf
    Feststellung der Wertermittlung
    Karte zur vorl. Anordnung vom 09.11.2012
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Karl Ullrich
Anschrift:
Kreuzstraße 44, 67434 Neustadt-Diedesfeld
Telefon:
06321/86195
Email:
weingut-ullrich@gmx.de
sonstige Mitglieder:
Clade, Heinz
Zöller, Erwin
Schwaab, Alfons
Mantel, Oswald
Ziegler, Gerhard
Schackert, Klaus
Zeter, Hans
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Kuhn, Roland
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
51.80 ha
Anzahl der Beteiligten:
164
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de