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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Nittel V (WG) Teilgebiet 1 Junkerswies [71104]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Die Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekanntgemacht in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell sowie im Trierischen Volksfreund.
Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens

Nittel V (WG), Teilgebiet 1 „Junkerswies"
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Nittel V (WG), Teilgebiet 1 „Junkerswies"

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Nittel V (WG), Teilgebiet 1 „Junkerswies" durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.


Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge und Widersprüche der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Nittel V, Teilgebiet 2 „Spiesberg“ übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt. Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 25.08.2020

DLR Mosel

Im Auftrag

(Siegel)

gez.: Manfred Heinzen

 
letzte Aktualisierung: 08/25/2020
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Die Aufbaugemeinschaft Nittel hat in ihrer Mitgliederversammlung am 25.01.2011 den planmäßigen Wiederaufbau der Rebanlagen der Weinbergsflächen südlich der Ortslage Nittel beschlossen. Dabei wurden die festgelegten Aufbauabschnitte I bis VII umfangmäßig festgelegt.
Das Flurbereinigungsgebiet Nittel V (WG), Teilgebiet 1 'Junkerswies' umfasst die Flächen der Gemarkung Nittel innerhalb des Aufbauabschnittes 1.
Die Größe des Verfahrensgebietes beträgt ca. 28 ha

Ziele des Verfahrens:
1. Durchführung von bodenordnerischen und baulischen Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Bewirtschaftung der Weinbergsflächen
2. Planmäßiger Wiederaufbau der Rebanlagen
3. Erhalt der WeinKulturLandschaft Mosel
4. Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Teilungsbeschluss
Teilung des Flurbereinigungsgebietes
in zwei rechtlich selbständige Verfahren vom 18.10.2011
Änderungsbeschluss vom 18.07.2012
Einladung zur Offenlage der Ergebnisse der Wertermittlung sowie zur Rohplanvorlage
Vorläufige Anordnung gemäß § 36
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Hebung von Beiträgen
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes.pdf
Vorläufige Besitzeinweisung
Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG.pdf
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 24.06.2014)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 04.01.2017)
Ausführungsanordnung gem. § 61 FlurbG
eingestellt am 24.05.2017)
Schlussfeststellung
(neu eingestellt am 25.08.2020)
 
5. Karten
 
Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!

Wertermittlungskarte "Alter Bestand"
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Karte zur Vorlage des Flurbereinigungsplans
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Franz-Josef Kohn
Anschrift:
Kirchenweg 14, 54453 Nittel
Telefon:
06584/7142
Email:
sonstige Mitglieder:
Apel Harald
Hein Peter
Michaeli Werner
Beck Hans Walter
Sonntag Thomas
Hemmerling Michael
Frieden Horst
Lautem Peter
Weber Hans-Leo
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Theis, Bernhard
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
27.90 ha
Anzahl der Beteiligten:
75
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgsetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Nittel V (WG) Teilgebiet 1 'Junkerswies' eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 75 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahren zu leistende Eigenanteil lediglich 25 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Nittel
 
 
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