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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Bosenbach (Ort) [21755]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Westpfalz mit Dienstsitz: Kaiserslautern
 
 
Schlussfeststellung
Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bosenbach (Ort)
Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Bosenbach (Ort), durch folgende Feststellung ab:
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen
.

Weitere Informationen können Sie den Bekanntmachungen unter Punkt 4 entnehmen.

 
letzte Aktualisierung: 08/02/2022
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
1. Verfahrensbeschreibung:

- Unterstützung der Dorfentwicklung/Dorferneuerung der Ortsgemeinde Bosenbach
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Unterstützung einer eigentums- und umweltverträglichen Herstellung von Infrastrukturmaßnahmen wie die Herstellung von Ortsrandwege als Querverbindungen
zwischen vorhandenen Wegen die in die Feldlage führen
- Unterstützung von Naturschutz/Landespflege und Gewässerentwicklung am Bosenbach sowie des Bodenschutzes
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Regulierungs- und Vermessungsarbeiten in der Ortslage
Bekanntmachung vom 18.11.2009
Signalisierung von Vermessungspunkten
Bekanntmachung vom 25.01.2011
2. Änderungsbeschluss

Wertermittlung Offenlage
Feststellung der UVP-Pflicht
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Vorläufige Besitzeinweisung (Teilbesitzeinweisung)
Vorl. Anordnung nach §36 FlurbG
3. Änderungsbeschluss
Vorläufige Besitzeinweisung
Überleitungsbestimmungen
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
Bekanntgabe des Nachtrags I
4. Änderungsbeschluss
Ausführungsanordnung
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
Masselandvergabe
Nachtrag 4 zum Flurb.plan
Schlussfeststellung
 
5. Karten
 
vorl.Besitzeinweisung_dina0.pdfvorl.Besitzeinweisung_dina0.pdf vorl.Anordnung_36_dina0.pdfvorl.Anordnung_36_dina0.pdf Gebietskarte_AB_West_dina0.pdfGebietskarte_AB_West_dina0.pdfNeuer_Bestand_West_Nachtrag 2.pdfNeuer_Bestand_West_Nachtrag 2.pdfGebietskarte_AB_Ost_dina0.pdfGebietskarte_AB_Ost_dina0.pdfNeuer_Bestand_Ost_Nachtrag2.pdfNeuer_Bestand_Ost_Nachtrag2.pdf
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Allenbacher Dieter
Anschrift:
Hauptstraße 1, 66887 Bosenbach
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Keller Thomas, Wagner Bernd

Stellvertreter:
Lanzer Fred, Bock Manfred, Emrich Peter
 
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12
Email:
Landentwicklung-Westpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Fricke, Bernd
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Martin, Andreas
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Kleber, Jochen
Sachgebietsleiter Landespflege:
Brüggehofe, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
327.70 ha
Anzahl der Beteiligten:
470
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Altenglan, Bosenbach, Föckelberg, Niederstaufenbach, Ulmet
 
 
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