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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Geinsheim Nord [41969]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom [15.11.2021] wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 11/24/2021
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Aufgrund der in der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung festgestellten Mängel an der Eigentums- und Pachtflächenstruktur, der Gewannenstruktur und dem Wegenetz ist zur Verbesserung der Agrarstruktur eine bodenordnerische Maßnahme erforderlich.
Des weiteren können landespflegerische Zielvorstellungen - in Kombination mit Ausgleichsverpflichtungen der Strassenverwaltung - durch Flächenankauf und Neuordnung optimal verwirklicht und dabei landeskulturelle Belange berücksichtigt werden.
Zur Realisierung der Ziele ist ein Verfahren nach § 86(1) FlurbG geeignet.Es trägt u.a. dazu bei, sich verschärfende Landnutzungskonflikte aufzulösen.
Die Verbesserung der Flurstruktur im Gebiet und damit Verbesserung der Produktionsbedingungen trägt zur Stabilisierung der betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen bei.Neben der Schaffung geordneter Zuwegungen sollen durch Zusammenlegung von Eigentums-und Pachtflächen rationelle Bewirtschaftungseinheiten entstehen.
Grundlage der Neueinteilung bildet ein komplett neu erstelltes Wege-und Gewässernetz mit landespflegerischer Vernetzung.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

    Schlussfeststellung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 15.11.2021

Archiv

    Unanfechtbarkeit Flurbereinigungsplan
    -öffentliche Bekanntmachung vom 04.04.2013
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Bernd Zillig
Anschrift:
Mühlbachstraße 4, 67435 Neustadt/Weinstraße
Telefon:
06327-3648
Email:
sonstige Mitglieder:
Mayer,Karl
Kästel,Walter
Kästel,Franz
Adam,Hubert
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Wiesner, Carsten
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Geymann, Hans
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Hammel, Antoinette
Sachgebietsleiter Landespflege:
Döringer, Stefanie
Sachgebietsleiter Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
103.60 ha
Anzahl der Beteiligten:
267
Kosten:
0,2 Mio Euro
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de