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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


L395 Kindsbach [21201]      Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Zust. Dienststelle: DLR Westpfalz mit Dienstsitz: Kaiserslautern
 
 
Vorläufige Anordnung und Ermittlung des Holzwertes innerhalb der beanspruchten Trasse
Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von dem vorzeitigen Ausbau zur „L395, Anlegung eines Rad- und Gehweges zwischen Kindsbach und Einsiedlerhof“ (öffentlichen Anlagen) gemäß Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität (LBM) vom 21.06.2016 betroffen sind, wird zum Zweck des Ausbaues dieser Anlagen ab dem 01.11.2018 Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen und der LBM zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen eingewiesen.

Weiterhin liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Trassenbewertung am Montag, dem 15.10.2018 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Besprechungszimmer 2.Stock, Zimmer-Nr. 218, DLR Westpfalz, Fischerstr. 12, 67655 Kaiserslautern zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Im Anschluss daran findet der Anhörungs- und Erläuterungstermin statt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Nr. 4 Bekanntmachungen

 
letzte Aktualisierung: 09/25/2018
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Das Verfahrensgebiet umfasst Teile der Gemarkungen Kindsbach (Landkreis Kaiserslautern) und Kaiserslautern (kreisfreie Stadt Kaiserslautern). Es ist wie folgt abgegrenzt:
Im Norden: Durch die Landesstraße L395
Im Osten: Durch die Ortslage von Kaiserslautern-Einsiedlerhof
Im Westen: Durch die Ortslage von Kindsbach
Im Süden: Durch Teile der Staatsforstflächen „Glasberg“ und „Großer Hirschschnabel“, die Gewannen „Schafunter II. Ahnung“, „Hintere Haseldell“, „Kandelthal 4. und 5. Ahnung“ sowie den Kandeltalerweg.

Weitere Informationen zur Gebietsabgrenzung finden Sie unter Nr. 5 Karten
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Aufklärungsversammlung
Aufklärungsversammlung
Präsentation
Anordnungsbeschluss
Anordnung nach §36 FlurbG
Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
Anordnung nach §36 FlurbG
Trassenbewertung (Holzwert)
 
5. Karten
 
Verfahrensgebiet
Verfahrensabgrenzung
Katasterkarte
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Ludwig Wenzel
Anschrift:
Waldstraße 12, 66862 Kindsbach
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Ludwig Wenzel, Angelika Rödel,Bernhard Mathieu
Stellvertreter: Hans-Petre Wenzel, Knut Böhlke, Alwin Scheithe
 
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12
Email:
Landentwicklung-Westpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Fricke, Bernd
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Eyrisch, Beate
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Kleber, Jochen
Sachgebietsleiter Landespflege:
Brüggehofe, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Roth, Christoph
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Verfahrensgröße:
79.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
247
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Kindsbach
 
 
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