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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Bilzingen [71068]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Sie wird öffentlich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandgemeinde Saarburg-Kell, der Ortsgemeinde Perl sowie im Trierischen Volksfreund.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Teilnehmergemeinschaft des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bilzingen54457 Wincheringen-Bilzingen, den 20.03.2023
Az: 71068-HA7.2.Neustraße 1
Tel.: 06583 / 635
     

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bilzingen, Landkreis Trier-Saarburg;
Hebung von Beiträgen zu den Flurbereinigungskosten
Nach § 19 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) kann die Teilnehmergemeinschaft die Teilnehmer zu Geldbeiträgen heranziehen, soweit die Aufwen­dungen der Flur­be­reini­gung (Ausführungs­kosten, § 105 FlurbG) dem Interesse der Teilnehmer dienen und nicht durch anderweitige Einnahmen gedeckt sind.

Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft im Einvernehmen mit dem Dienst­leistungszentrum Ländlicher Raum - Mosel als Aufsichtsbehörde in seiner Sitzung am 20.03.2023 folgende Hebung beschlossen:

Beitrag nach dem Wert der neuen Grundstücke

0,129935 € pro beitragspflichtiger Werteinheit


Die Hebung wird einen Monat nach schriftlicher Aufforderung fällig.

Bescheide, aus denen die Zahlungspflichtigen die von ihnen zu leistenden Beiträge und die zugrunde gelegten beitragspflichtigen Werteinheiten ersehen können, werden durch den Verband der Teilnehmerge­meinschaften Rheinland-Pfalz in Kürze zugestellt.

Bei Miteigentümern zur gesamten Hand - z.B. Erbengemeinschaften - wird nur e i n e r der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert; es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentümern zu verlangen. Miteigentümer nach Bruchteilen dagegen erhalten jeder einen Beitragsbescheid nach Maßgabe seiner Bruchteile.

Zahlungen sind auf das Verbundkonto des

Verbandes der Teilnehmergemeinschaften,
IBAN DE16 5479 0000 0000 0007 79,
BIC: GENODE61SPE
bei der Volksbank Kur- und Rheinpfalz

unter Angabe der auf dem Beitragsbescheid angegebenen Legitimationsnummer (Leg.Nr.) zu leisten.

Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungspflicht pünktlich nachzukom­men, da die Ge­währung der Beihilfen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erforderlichen Eigenleistung abhängig ist.

Bei Leistungsverzug werden die rückständigen Beiträge auf Kosten der Säumigen im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen (§ 136 FlurbG) sowie Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet und erhoben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beitragspflicht als öffentliche Last auf den am Ver­einfachten Flurbereinigungsverfahren teilnehmenden Grundstücken ruht (§ 20 FlurbG).

Auf Antrag können die Beiträge auch in Teilbeträgen (Ratenzahlung) bezahlt werden. Der Antrag ist schriftlich beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier – unter Angabe der Legitimationsnummer – zu stellen.

Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft

gez. Fochs

 
letzte Aktualisierung: 03/30/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Verbesserung der Agrarstruktur (Arrondierung, Verbesserung Wegenetz)
Unterstützung der Dorfinnenentwicklung (Rechts- und Eigentumsregelungen,
Beseitigung baurechtswidriger Zustände, Flächenbereitstellung
für gemeindliche Entwicklung)
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss
(eingestellt am 07.12.2015)
Signalisierung von Vermessungspunkten für
die Luftbildvermessung

(eingestellt am 03.02.2016)
Aufhebung der Meldepflicht wegen der Signalisierung von Vermessungspunkten
(eingestellt am 17.03.2016)
Einladung zur Wahl des Vorstandes der TG der Flurbereinigung Bilzingen
(eingestellt am 26.04.2016)
1. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 08.03.2018)
Planwunsch (Wissenswertes)
(eingestellt am 20.02.2019)
Merkblatt zur Behandlung von Dauergrünland
(eingestellt am 20.02.2019)
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungs-
termin sowie
Ladung zum Planwunschtermin
(eingestellt am 20.02.2019)
Vorläufige Besitzeinweisung (Teilbesitz- einweisung) gemäß § 65 FlurbG und

Überleitungsbestimmungen
gemäß §§ 62 Abs.3 und 66 FlurbG

(eingestellt am 29.08.2019)
2. Änderungsbeschluss
(eingestellt am 16.01.2020)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(eingestellt am 04.03.2020)
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 25.06.2020)
Vorläufige Besitzeinweisung (gemäß § 65 FlurbG)
(eingestellt am 11.08.2020)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"

- Antragsformular
- Sortenbeschreibung
- öffentliche Bekanntmachung

(eingestellt am 08.04.2021)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes Bilzingen
(eingestellt am 25.03.2021)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungs-
planes Bilzingen
(eingestellt am 19.08.2021)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungs-
planes Bilzingen
(eingestellt am 23.11.2021)
Vorzeitige Ausführungsanordnung
(eingestellt am 27.01.2022)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"

- Antragsformular
- Sortenbeschreibung
- öffentliche Bekanntmachung

(eingestellt am 09.02.2022)
Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums
(eingestellt am 25.01.2023)
Hebung von Beiträgen zu den Flurbereinigungskosten
(neu eingestellt am 30.03.2023)
 
5. Karten
 
Verfahrensgebietskarte
(eingestellt am 17.11.2015)
Wertermittlungskarte
(eingestellt am 21.02.2019)
Übersichtskarte zur vorläufigen Besitzeinweisung
(neu eingestellt am 09.09.2019)
Übersichtskarte: Planvorlage
(eingestellt 29.06.2020)
Zuteilungskarte zum Nachtrag I
(eingestellt am 25.03.2021)
Zuteilungskarte zum Nachtrag II
(eingestellt am 11.08.2021)
Zuteilungskarte zum Nachtrag III
(neu eingestellt am 09.12.2021)
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Egon Fochs
Anschrift:
Neustraße 1, 54457 Wincheringen
Telefon:
06583 / 993898
Email:
egon.fochs@t-online.de
sonstige Mitglieder:
Gerard Lahr, Werner Jakobi, Andreas Vallendar, Werner Faber, Bernd Lellig
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Lehnart, Lisa-Marie
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
371.90 ha
Anzahl der Beteiligten:
177
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Bilzingen eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 80 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 20 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Fisch, Merzkirchen, Palzem, Wincheringen
 
 

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