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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Weiler [31130]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Mayen
 
 
Derzeit wird der Wege- und Gewässerplan zusammen mit dem landespflegerischen Begleitplan erstellt.

Der Wege- und Gewässerplan ist ein Plan gemäß § 41 FlurbG und enthält Informationen über gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen, insbesondere über die Aufhebung, Änderung oder Neuausweisung von Wegen sowie über landespflegerische, wasserwirtschaftliche und bodenverbessernde Anlagen einer Flurbereinigung.

Er besteht aus einer Karte zum Plan, einem Erläuterungsbericht und einem Verzeichnis der Festsetzungen und wird mit den Trägern öffentlicher Belange erörtert. Beim Entwurf des WuG-Plans werden die Neugestaltungsgrundsätze des Flurbereinigungsgebiets berücksichtigt. Die endgültige Feststellung bzw. Genehmigung des Plans obliegt der oberen Flurbereinigungsbehörde.

 
letzte Aktualisierung: 04/10/2024
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Weiler ist die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe herbei zu führen. Neben der Verbesserung der Agrarstruktur dient das Verfahren auch der Umsetzung von Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und der Gestaltung des Landschaftsbildes. Die vorliegenden unwirtschaftlich geformten Wirtschaftsstücke und die vielfach zu kurzen Furchenlängen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen eines rationellen Arbeits- und Maschineneinsatzes. Durch die Zusammenlegung der Grundstücke und die Verbesserung des Wegenetzes sollen die Wirtschaftsstücke (inkl. Berücksichtigung von Pachtflächen) optimiert werden. Gleichzeitig sind zweckmäßig geformte Grundstücke zu schaffen.

Soweit im Einzelfall Waldflächen zusammengelegt werden können, ist eine Umsetzung im Flurbereinigungsverfahren möglich. Auch eine Änderung der Erschließungswege im Waldbereich oder deren Ausbau ist durchführbar.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Aktuelle Bekanntmachungen
Einleitung der Flurbereinigung
Wertermittlung
 
5. Karten
 
Karte Wertermittlung
Grünland nach § 15 LNatSchG
Übersichtskarte
Unterlagen zum Termin §41 FlurbG
Niederschrift zum Termin nach §41 FlurbG
Niederschrift §41FlurbG.pdfNiederschrift §41FlurbG.pdf
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Otto Schneiders
Anschrift:
Im Backesgarten, 56825 Weiler
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Stefan Jakobs, Alois Schmitz, Ernst Ersfeld, Christoph Mohr
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen
 
zuständige Abteilung:
Anschrift:
Email:
 
Gruppenleiter:
Haack, Astrid
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Thelen, Hennrik
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Ommerborn, Claudia
Sachgebietsleiter Landespflege:
Tenbuß, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
566.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
321
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Gevenich, Lutzerath, Urschmitt, Weiler
 
 
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