Göcklingen-Kaiserbach [41161]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Schlussfeststellung unanfechtbar

Der Beschluss vom 03.03.2017# ist seit dem 25.04.2017 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

letzte Aktualisierung: 05/18/2017
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Zielsetzung des Verfahrens ist die Ausweisung von Gewässerrandstreifen entlang des Kaiserbaches. Daneben sind Mängel am Wirtschaftswegenetz zu beheben und es sollen Naturschutzflächen im Bereich der im Verfahrensgebiet befindlichen Tongrube ausgewiesen werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/22/2007
Anordnungsbeschluss 12/10/2007
Wahl des Vorstandes der TG 03/05/2008
Feststellung der Wertermittlung 02/04/2009
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 11/12/2010
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 04/29/2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 08/22/2012
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01/28/2013
Berichtigung der öffentlichen Bücher 04/01/2016
Schlussfeststellung 04/25/2017
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

Erlass der Schlussfeststellung


Archiv

Aufklärungsversammlung
071022_aufklaerungsversammlung.pdf
Einleitungsbeschluss
071210_beschluss.pdf
Wahl des Vorstandes
080122_wahl_des_vorstandes_der_tg.pdf
Anhörungs- und Erörterungstermin zur Wertermittlung
081030_anhoerung_we.pdf
Feststellung der Wertermittlung
090204_festst_werterm.pdf
Vorläufige Anordnung nach §36 FlurbG
110114_vorl_anordnung.pdf
Ladung zum Anhörungstermin zum Inhalt des Flurbereinigungsplans
bekanntamchung.pdf
Unterrichtung über UVP
Vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Hans Hafner
Anschrift:
Dr. Schirmer-Straße 1a, 76831 Göcklingen
Telefon:
06349 / 6989
Email:
sonstige Mitglieder:
Stellvertretender Vorsitzender
Nuß, Erich

Mitglied Des Vorstandes
Eck, Gerhard

Stellvertretende Mitglieder
Hoffmann, Gerhard
Becker, Heinz
Keller, Hartmut
 
    Vorstand der Teilnehmergemeinschaft mit Stellvertretern

© DLR
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Schumann, Christian
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Weber, Hans-Georg
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Müller, Sabine
Sachgebietsleitung Landespflege:
Schmitt, Martina
Sachgebietsleitung Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
56 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
102
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Göcklingen
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 
Bilder 4-6
Bilder: © DLR


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung





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