Kindenheim [41071]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom 24.03.2021 wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 04/12/2021
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Kindenheim wurde angeordnet um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere in Verbindung mit Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen.

Die in den Ackerlagen bestehenden Flurstrukturen sind noch auf die Verhältnisse des Jahres 1975 abgestimmt, wie sie mit der damals stattgefundenen Zusammenlegung geschaffen worden sind. Sie stehen einer rationellen Bewirtschaftung unter neuzeitlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten entgegen. Im Durchschnitt ist die Größe der Bewirtschaftungsgrundstücke zu klein und ihre Anzahl je Betrieb zu hoch; die Schlaglängen zu kurz und das Wirtschaftswegenetz zu engmaschig. Das befestigte Wirtschaftswegenetz weist durch ungenügenden Unterbau nicht die Tragfähigkeit auf, die für die aktuelle Maschinengeneration benötigt wird.
Im Flurbereinigungsgebiet werden vorherrschend Marktfrüchte angebaut. Diese Betriebsformen sind angesichts der Agrarmarkt- und Wettbewerbsbedingungen auf günstige Arbeits- und Produktionsbedingungen in ihren Nutzflächen angewiesen.

Die landwirtschaftliche Intensivnutzung der fruchtbaren Böden im Zeitablauf hat zu einer weitgehend ausgeräumten Feldflur geführt. Die Arten- und Biotopvielfalt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie das Landschaftsbild und der Erholungswert der Landschaft sind beeinträchtigt.

Insgesamt lassen sich die genannten Ziele und deren Umsetzung nur in einem Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ermöglichen, da in ihr Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt werden können.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 12/18/2006
Anordnungsbeschluss 12/21/2006
Wahl des Vorstandes der TG 06/25/2007
Feststellung der Wertermittlung 06/28/2010
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 08/03/2011
Planwunschtermin 06/17/2010
Allgemeiner Besitzübergang 12/01/2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 06/20/2013
Eintritt des neuen Rechtszustandes 11/07/2016
Berichtigung der öffentlichen Bücher 05/08/2017
Schlussfeststellung 01/04/2022
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

    Öffentliche Bekanntmachung der Schlussfeststellung gem. § 149 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 24.03.2021


Archiv

    Flurbereinigungsbeschluss
    öffentliche Bekanntmachung vom 21.12.2006
beschluss_text.pdf
    1. Änderungsbeschluss
    - Bekanntgabe nur an die Betroffenen
aenderung1.pdf
    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und zum Planwunschtermin gemäß § 57 FlurbG
    - Öffentliche Bekanntmachung vom 23.11.2009
bekanntmachung.pdf
    2. Änderungsbeschluss gemäß § 8 Abs. 1 FlurbG
    - öffentliche Bekanntmachung vom 29.04.2010
aenderung2.pdf
    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und zum Planwunschtermin im Zusammenhang mit der Gebietserweiterung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 19.05.2010
we_anhoerung2.pdf
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermitlung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 28.06.2010
feststellung.pdf
    3. Änderungsbeschluss gemäß § 8 Abs. 1 FlurbG vom 16.11.2010
    - Bekanntgabe nur an Betroffene
aenderung3.pdf
    Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Prüfung der Umwelteinwirkungen
    - öffentliche Bekanntmachung vom 06.05.2011
    Vorläufige Anordnung (mit Gründen) nach § 36 Flurbereinigungsgesetz
    - öffentliche Bekanntmachung vom 10.08.2011
    Vorläufige Besitzeinweisung zum 01.12.2011
    - öffentliche Bekanntmachung vom 27.10.2011
    Unanfechtbarkeit des Planes nach § 41 FlurbG
    - öffentliche Bekanntmachung vom 10.11.2011
    4. Änderungsbeschluss vom 02.05.2012 gemäß § 8 Abs. 1 FlurbG
    - Bekanntgabe nur an Betroffene
    Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Anhörung über dessen Inhalt
    - öffentliche Bekanntmachung vom 17.05.2013
    Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag 3 geänderten Planes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Planes
    öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2015

    Öffentliche Bekanntmachung der vorzeitigen Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 08.09.2016
 
5. Kartenoben
 
    Karte des neuen Bestandes
    -Zuteilungskarte-
    Gebietskarte vom 16.11.2010
gebietskarte.pdf
    Wertermittlungskarte -Nord- vom 20.05.2010
we_nord_.pdf
    Wertermittlungskarte -Süd- vom 20.05.2010
we_sued.pdf
    Karte des neuen Bestandes vom 20.06.201
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Thorsten Seyb
Anschrift:
Triftstraße 6, 67271 Kindenheim
Telefon:
06359/949858
Email:
t.seyb@online.de
sonstige Mitglieder:
Bessai, Franz
Lang, Friedhelm
Stahlheber, Ralf
Christmann, Richard
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Blankart, Markus
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleitung Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
659 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
209
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Biedesheim, Bockenheim A.D. Weinstr., Kindenheim, Quirnheim, Zellertal
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung