Trier-Tiergartental [71032]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© DLR Mosel
 

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Trier-Tiergartental, kreisfreie Stadt Trier; Flurbereinigungsplan/Zusammenlegungsplan, Nachträge

Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes Trier-Tiergartental



I. Bekanntgabe

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Trier-Tiergartental wird den Beteiligten der durch den Nachtrag I geänderte Flurbereinigungsplan ge­mäß §§ 59 Abs. 1 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) bekanntgegeben.

Jeder von dem Nachtrag I unmittelbar betroffene Beteiligte erhält mit der Ladung einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan zugestellt. Die Änderungen sind in den Auszügen für die Beteiligten durch den Hinweis „Nachtrag 1“ kenntlich gemacht.

Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten nur einen Auszug; dieser wird entweder dem gemeinsamen Bevollmächtigten oder Vertreter, dem in der Flurbereinigungsgemeinde wohnenden Miteigentümer, gemeinschaftlichen Eigentümer oder dem in den Eigentumsunterlagen des DLR Mosel an erster Stelle Eingetragenen zugesandt. Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Eigentümern zugänglich zu machen.

Die Zuteilungskarte, aus der die Teilnehmer die Lage der neuen Grundstücke ersehen können, steht im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de zur Verfügung (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Trier-Tiergartental -> 5. Karten -> Zuteil_Nachtrag_1.pdf; mit der linken Maustaste auf die Karte klicken -> Link in neuem Fenster öffnen). Wir bitten, diese Möglichkeit zu nutzen.

Die örtliche Einweisung in die neuen Grundstücke kann per E-Mail oder telefonisch beantragt werden.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen wird auf eine persönliche Erörterung verzichtet. Hierdurch entstehen den Betroffenen keine rechtlichen Nachteile.

II. Anhörungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf den 15.02.2022. An diesem Tag kann der geänderte Flurbereinigungsplan nur nach vorheriger Terminabsprache in einem Einzeltermin beim DLR Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier eingesehen werden. Bitte beachten Sie die am Eingang ausgelegten Hygienevorschriften und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.

Fragen werden auch telefonisch oder per E-Mail beantwortet.

Der Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan Trier-Tiergartental wurde aufgestellt

1. zur Erledigung von Anträgen, die dem Zweck des ländlichen Bodenordnungsverfahrens dienen,

2. zur Behebung der von einzelnen Beteiligten gegen den Flurbereinigungsplan er­hobenen Widersprüche,

3. zur Übernahme von Eigentumsveränderungen im Alten Bestand, soweit sie noch nicht bei der Abfindung berücksichtigt wurden und daher eine Änderung der Abfindung begründen (auch Belastungen) und

4. zur Behebung offenbarer Unrichtigkeiten im Flurbereinigungsplan gemäß § 132 FlurbG.

III. Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses - entweder im Anhörungstermin am 15.02.2022 vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin (also vom 16.02.2022 bis 01.03.2022) schriftlich oder zur Niederschrift beim


Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel, Dienstsitz Trier,
Tessenowstr. 6, 54295 Trier

erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei dem DLR Mosel eingegangen sein.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.
Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR Mosel sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.

Vor dem Anhörungstermin am 15.02.2022 beim DLR Mosel oder sonstigen Stellen eingehende Schreiben oder Vorsprachen können nicht als Widersprüche ge­gen die Regelungen des Nachtrages I zugelassen werden.

Hierauf wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die keine Widersprüche erheben möchten oder erhobene Wider­sprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen. Dies gilt auch für die Vertretung durch den Ehepartner bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.

Liegt dem DLR Mosel bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt.

Vollmachtsvordrucke können beim DLR Mosel in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Trier-Tiergartental -> Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken) zur Verfügung.

IV. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken:
Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.
Das eingetragene Recht bleibt - sofern es nicht die Festsetzung „im Grundbuch eingetragene, zu löschende Rechte, Lasten und Beschränkungen“ erhält - im Flurbereinigungsverfahren durch Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt, und der neue Grundbesitz tritt bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes.

V. Besitz und Nutzung der von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücke gehen am 16.02.2022 auf den neuen Planempfänger über.


VI. Die im Nachtrag festgesetzten zu zahlenden Geldausgleiche werden fällig einen Monat nach schriftlicher Anforderung. Über die auszuzahlenden Geldausgleiche er­halten die betroffenen Teilnehmer einen Scheck.

Im Auftrag
(Siegel)

Gez. Simon Liefgen

letzte Aktualisierung: 01/20/2022
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Erhalt der WeinKulturLandschaft; Verbesserung der Erschließung und Bewirtschaftung der Rebflächen; Arrondierung der Rebflächen für eine maschinelle Bewirtschaftung; die Stadt Trier soll bei der geplanten Renaturierung des Tiergartenbaches unterstützt werden, indem breite Uferstreifen ausgewiesen werden sollen; es sollen landespflegerische Maßnahmen wie Saum- und Bandstrukturen angelegt werden; es sollen notwendige Flächen zur Herstellung einer durchgängigen Wander- und Wirtschaftswegeverbindung bereitgestellt werden; das Liegenschaftskataster soll aktualisiert werden
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 03/29/2012
Anordnungsbeschluss 12/16/2013
Wahl des Vorstandes der TG 06/17/2014
Feststellung der Wertermittlung 02/20/2018
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 04/10/2017
Planwunschtermin 12/19/2017
Allgemeiner Besitzübergang 04/23/2018
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 11/29/2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 16.12.2013
Signalisierung von Vermessungspunkten
Aufhebung der Meldepflicht wegen der Signalisierung von Vermessungspunkten
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
(eingestellt am 22.05.2014)
Vorläufige Anordnung gem.
§ 36 FlurbG

(eingestellt am 03.05.2017)
Unanfechtbarkeit der Plangenehmigung
(eingestellt am 06.07.2017)
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und
2. Ladung zum Planwunschtermin
(eingestellt am 24.10.2017)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(eingestellt am 20.02.2018)
Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG
(eingestellt am 22.03.2018)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 30.10.2018)
Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG
(neu eingestellt am 06.11.2018)
Änderungsbeschluss
(eingestellt am 25.08.2020)
2. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt
(eingestellt am 18.01.2022)
2. Änderung WuG-Plan.pdf2. Änderung WuG-Plan.pdf
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(neu eingestellt am 20.01.2022
Nachtrag 1.pdfNachtrag 1.pdf
 
5. Kartenoben
 
Karte zur vorläufigen Anordnung gem. § 36 FlurbG
Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (nach § 41 FlurbG)
(eingestellt am 05.09.2017)
Wertermittlungskarte Alter Bestand
(eingestellt am 19.10.2017)
Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG
(eingestellt am 23.03.2018)
Zuteilungskarte zur Planvorlage
(eingestellt am 05.11.2018)
Zuteilungskarte zum Nachtrag I
(neu eingestellt am 20.01.2022)
Zuteilungskarte_Nachtrag_1.pdfZuteilungskarte_Nachtrag_1.pdf

© DLR Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Hans-Josef Faber
Anschrift:
Auf Der Redoute 6 a, 54296 Trier
Telefon:
0651/9360-34353
Email:
sonstige Mitglieder:
Von Nell Georg Fritz
Schmidgen Rudolf
Kellermann Martin
Jodes Alois
Faas Guido
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Theis, Bernhard
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
36 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
24
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Trier-Tiergartental eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 80 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsgebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 20 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
 
9. Verfahrensbilderoben
 

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www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel