Berschweiler-Dorf [61114]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern

 
© DLR
 

Beitragshebung

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner Sitzung am 01.09.2022 die Hebung der zu erbringenden Flurbereinigungsbeiträge beschlossen. Zeitgleich erfolgt die Abrechnung der Ausgleiche und Entschädigungen.

(s. Bekanntmachungen)



letzte Aktualisierung: 01/12/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
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2. Ziele des Verfahrensoben
 
Die Ortsgemeinde Berschweiler bei Baumholder hat sich für eine innerörtliche Flurbereinigung ausgesprochen und wurde in der Folge im Jahr 2010 als Pilotgemeinde für eine moderne Dorfflurbereinigung mit partizipativem Flächenmanagement ausgewählt. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde Dorferneuerung erfolgte ebenfalls im Jahre 2010, so dass beide Instrumente zur Dorfinnenentwicklung optimal verknüpft werden können, um eine ganzheitliche Weiterentwicklung in Berschweiler zu ermöglichen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zeichnet sich in Berschweiler ein zunehmender Leerstand von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, verbunden mit einem weiteren Verlust an Lebensqualität und an Attraktivität des Ortskernes ab. Mit dem Flächenmanagement im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens soll eine Aufwertung und Neugestaltung des innerörtlichen Wohnumfeldes und eine qualitative Weiterentwicklung des Ortskernes unterstützt werden.
Die Grundstücke in der Ortslage sind oftmals für die jeweilige Nutzung ungünstig geformt und nur unzureichend oder überhaupt nicht erschlossen. Nicht alle Besitzstände sind in dem gewünschten und möglichen Zustand arrondiert. Durch die notwendige Ortsregulierung können die Ortslagengrundstücke in ihrem Zuschnitt und in ihren Nutzungsmöglichkeiten verbessert werden. Durch Neuordnung von Grunddienstbarkeiten, Geh- und Fahrrechten bzw. die Ausweisung von Wegen und Straßen in öffentlichem Eigentum ist für die Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen. Durch Änderungen an den Grenzen können Überbauten beseitigt und sonstige baurechtswidrige Zustände behoben werden. Kataster und Örtlichkeit an den Gemeindestraßen und der L 348 sind in Übereinstimmung zu bringen.
Die Maßnahmenvorschläge aus der Dorfwerkstatt und die Planungen aus dem überarbeiteten Dorferneuerungskonzept können bodenordnerisch unterstützt werden. Die Dorfflurbereinigung ist geeignet, die benötigten Flächen unter Berücksichtigung der eigentumsrechtlichen Interessen der betroffenen Eigentümer auszuweisen, entsprechende Maßnahmen auszuführen und rechtliche Festsetzungen hinsichtlich des Eigentums, der Nutzung und der Unterhaltung festzusetzen. Hierzu gehören z.B. die Schaffung einer öffentlichen Zuwegung zum Spielplatz, die Renaturierung der innerörtlichen Gewässer bei gleichzeitiger Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse oder die Neugestaltung der 'Bornwiese' einschließlich des Abrisses eines leerstehenden Gebäudes im Bereich der geplanten Fußwegeverbindung zum alten Ortskern.
Das Bodenordnungsverfahren dient damit in besonderem Maße der Förderung der Landentwicklung, der Erhaltung und Verbesserung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion der dörflichen Lebensgemeinschaft und regelt den Ausgleich verschiedener Interessen und Ansprüche. Dazu zählen auch die Umsetzung landespflegerischer und gestalterischer Maßnahmen in der Ortslage sowie die Eingrünung der Ortsrandbereiche und der Ortseingänge zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse. Eine Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes kann auch durch Ausweisung von Fußwegen am Ortsrand erreicht werden. Ergänzend wird die Aktion 'Mehr Grün durch Flurbereinigung' ausgeführt.
Der Katasternachweis für die Ortslage Berschweiler bei Baumholder basiert überwiegend noch auf der Urvermessung von 1820 - 1840. Im Hinblick auf die qualitativen Mängel in der Flurstücksgeometrie und der Georeferenzierung sind Maßnahmen zur Katastererneuerung notwendig. Die Dorfflurbereinigung dient somit auch der Weiterentwicklung des Liegenschaftskatasters.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 05/17/2011
Anordnungsbeschluss 11/11/2011
Wahl des Vorstandes der TG 01/24/2012
Feststellung der Wertermittlung 06/13/2013
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 01/31/2013
Planwunschtermin 02/20/2020
Allgemeiner Besitzübergang 11/22/2021
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes 12/01/2022
Berichtigung der öffentlichen Bücher 06/02/2023
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss
vom 11.11.2011
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
vom 20.12.2011
Öffentliche Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Plans nach § 41 FlurbG
vom 18.03.2013
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung
vom 18.03.2013
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
vom 13.06.2013
Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
vom 19.12.2013
1. Änderungsbeschluss
vom 02.04.2014

2. Änderungsbeschluss
vom 25.01.2016
Bekanntmachungstext "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
vom 10.06.2020


Informationen zur Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"



Antrag zur Lieferung von Pflanzen und Material
Bekanntmachungstext Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Anhörung über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes vom 22.02.2021




Karten, Stand Planvorlage
Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrages I zum Flurbereinigungsplan und zum Anhörungstermin
vom 15.11.2021
Vorläufige Besitzeinweisung und Überleitungsbestimmungen
vom 22.11.2021
Vorzeitige Ausführungsanordnung vom
25.11.2022
Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrages III zum Flurbereinigungsplan und zum Anhörungstermin
vom 07.10.2022
Bekanntmachung der Beitragshebung
vom 02.01.2023
FORMULARE
Vollmacht (Vordruck)
 
5. Kartenoben
 
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NeugestaltungsgrundsätzeUnterlagen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine in der ländlichen Bodenordnung (Stand 29.10.2012)
Entwurf_zur_Neugestaltung.pdfEntwurf_zur_Neugestaltung.pdf Maßnahmenbeschreibung.pdfMaßnahmenbeschreibung.pdf Verzeichnis_der_Festsetzungen.pdfVerzeichnis_der_Festsetzungen.pdf
Übersichtskarte_Berschweiler_Stand_Jan2023.pdfÜbersichtskarte_Berschweiler_Stand_Jan2023.pdfÜbersichtskarte mit dem jetzt gültigen neuen Flurstücken
vom 12.01.2023
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Armin Henn
Anschrift:
Ringstraße 3, 55777 Berschweiler
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmernoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55469 Simmern, Schloßplatz 10
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Herbster, Isabel
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Gumm, Günter
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Nick, Christian
Sachgebietsleitung Landespflege:
Neu, Jennifer
Sachgebietsleitung Bau:
Flatz, Amadeus C.
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
65 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
279
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Berschweiler B.Baumholder, Fohren-Linden
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vollmacht
Erklärung





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