Liebsthal [21119]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Westpfalz mit Dienstsitz: Kaiserslautern

 

© DLR
 
Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes (§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz)
letzte Aktualisierung: 03/08/2024
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Das Flurbereinigungsgebiet
Liebsthal
gehört zur Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler im Landkreis Kusel.
Naturräumlich gehört das Planungsgebiet zur Haupteinheit Nordpfälzer Bergland in der Westpfalz.

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 257 ha und umfasst die gesamte Gemarkung Liebsthal mit Ausnahme der Flächen südwestlich der Kreisstraße 19.

Der ebenfalls beteiligte Ortsteil Liebsthal gehört zu der Ortsgemeinde Quirnbach

 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Liebsthal wird angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege - z.B. auch der Aktion 'Mehr Grün durch Flurbereinigung' - zu ermöglichen bzw. auszuführen.

Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung der Dorferneuerung Maßnahmen der Landentwicklung sollten deshalb insbesondere in der Feld- und Ortslage in Form einer Bodenordnung durchgeführt werden.

Die sachgerechte Ausdünnung des landwirtschaftlichen Wirtschaftswegenetzes, eine Verbesserung des Ausbauzustandes der verbleibenden Hauptwirtschaftswege für eine Achslast von 10 t entsprechend dem Bedarf moderner landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte ist erforderlich. Eine wettbewerbsfähige und standortgerechte Landwirtschaft trägt zugleich entscheidend dazu bei, die Kulturlandschaft zu erhalten und den ländlichen Raum in seiner Wohn-, Wirtschafts-, Ausgleichs- und Erholungsfunktion zu stärken.

Mit dieser vereinfachten Flurbereinigung werden Ziele verfolgt, die die strukturelle Entwicklung in der Gemarkung fördern:
' Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch bodenordnerische Maßnahmen;
' Verbesserung der Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke durch Wegebaumaßnahmen;
' Unterstützung der Dorferneuerung durch bodenordnerische Maßnahmen

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren kann zudem die Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen schaffen und somit auch Grundlage für die Aktion 'Mehr Grün durch Flurbereinigung sein.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 10/15/2012
Anordnungsbeschluss 12/20/2012
Wahl des Vorstandes der TG 11/21/2013
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 04/22/2022
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Einleitungsbeschluss
§ 86 Abs. 1 Nr. 1
FlurbG

Vorstandswahl
§ 21 FlurbG

Signalisierung von Vermessungspunkten

1. Änderungsbeschluss









2. Änderungsbeschluss

Vorläufige Anordnung §36

3.Änderungsbeschluss

Vorläufige Anordnung §36









4.Änderungsbeschluss

Vorläufige Anordnung §36

5.Änderungsbeschluss















 
5. Kartenoben
 
Karte Änderungsbeschluss 2Karte Vorläufige AnordnungKarte 1 Vorl.Anordnung Juni 2023Karte 2 Vorl.Anordnung Juni 2023
Karte_Liebsthal_aend2.pdfKarte_Liebsthal_aend2.pdfVorl.Anordnung_dina2.pdfVorl.Anordnung_dina2.pdfvorl_Anordnung_noerdl_Teil_Flurstnr.pdfvorl_Anordnung_noerdl_Teil_Flurstnr.pdfvorl_Anordnung_suedl_Teil_Flurstnr.pdfvorl_Anordnung_suedl_Teil_Flurstnr.pdf
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Anschrift:
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
Vorsitzender der TGStellvertretender Vorsitzender
Hugo Müller
Liebsthaler Str. 8
66909 Quirnbach
Ralf Klein
Liebsthaler Str. 12a
66909 Quirnbach
VorstandsmitgliederStellvertreter
Ralf Klein
66909 Quirnbach
Andreas Theobald
66909 Quirnbach
Hugo Müller
66909 Quirnbach
Günter Seyler
66909 Henschtal
Armin Leixner
66909 Quirnbach
Werner Becker
66909 Quirnbach

©
 
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslauternoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12
Email:
Landentwicklung-Westpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Fricke, Bernd
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Martin, Andreas
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Kleber, Jochen
Sachgebietsleitung Landespflege:
Brüggehofe, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Roth, Christoph
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
257 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
264
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Henschtal, Hüffler, Quirnbach (Pfalz), Wahnwegen
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 
verfahrensbild.JPG


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung