Kell am See [71073]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© DLR Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgmeinden Saarburg- Kell, Hermeskeil und Ruwer.

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kell am See

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)


I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kell am See

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Kell am See durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten
Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.


Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststel­lung dem Träger der Eigenleistung übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teil­nehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.

Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Hinweis:

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Service/Datenschutz.

Trier, den 15.12.2023

DLR Mosel

Im Auftrag

(Siegel)

Gez. Simon Liefgen

letzte Aktualisierung: 12/19/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Verfahrensgebiet umfasst im Wesentlichen die gesamte Gemarkung Kell einschließlich der Ortslage.
Die Abgrenzung ist so erfolgt, dass die agrarstrukturellen Zielsetzungen der ländlichen Bodenordnung zusammen mit den notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Förderung der wasserwirtschaftlichen Zielvorgaben zur Realisierung des Gewässerprojektes 'Ruwer mit Nebenbächen' optimiert werden können.
Die Ortsgemeinde Kell hat ein städtebauliches Entwicklungskonzept mit einer Vielzahl von Maßnahmen der Dorfentwicklung erstellt, um die strukturelle Entwicklung der Ortsgemeinde zu fördern. Für die Verwirklichung dieser Entwicklungsziele sind auch bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb des Ortslagenbereiches notwendig. Durch die neuen Regelungen der Besitz- und Eigentumsverhältnisse werden die Grundlagen für Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsbetriebe, der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung geschaffen, damit die Gemeinde Kell am See im Rahmen ihrer Planungs- und Gestaltungshoheit die geplanten Maßnahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung unter Wahrung ihrer kommunalen Selbstverwaltung realisieren kann. Die Maßnahmen des Gewässerprojektes 'Ruwer mit Nebenbächen' zur Verbesserung der Ökologie und der Wasserwirtschaft werden durch die bodenordnenden Regelungen des ländlichen Neuordnungsverfahrens unterstützt. Durch die Koordination bei der Durchführung der einzelnen Maßnahmen des Projektes und der zeitnahen Bodenordnung ist eine effiziente und wirksame Umsetzung gewährleistet.
Das angeordnete ländliche Bodenordnungsverfahren dient weiterhin in besonderem Maße der Förderung der Landentwicklung zur Erhaltung und Verbesserung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion der dörflichen Lebensgemeinschaft und regelt den Ausgleich verschiedener Interessen und Ansprüche.
Weiterhin werden im Rahmen der Förderung der Landeskultur neben den ökonomischen auch die ökologischen Interessen berücksichtigt. Mit Hilfe des ländlichen Bodenordnungsverfahrens können die Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen geschaffen werden, die das Landschaftsbild und den Naturhaushalt verbessern.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 12/20/2001
Anordnungsbeschluss 12/28/2002
Wahl des Vorstandes der TG 07/03/2003
Feststellung der Wertermittlung 06/28/2013
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 07/21/2006
Planwunschtermin 03/06/2012
Allgemeiner Besitzübergang 03/27/2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04/30/2015
Eintritt des neuen Rechtszustandes 11/30/2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher 09/06/2019
Schlussfeststellung 12/15/2023
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2002
Einladung zur Vorstandswahl
Änderungsbeschluss vom 15.01.2007
2. Änderungsbeschluss vom 10.03.2009
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und
Ladung zum Planwusch
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Überleitungsbestimmungen
Vorläufige Besitzeinweisung
Gründung einer Waldgenossenschaft
(eingestellt am 30.09.2014)
Antragsformular
(eingestellt am 30.09.2014)
Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG
(eingestellt am 31.03.2015)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 31.03.2015)
2. Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 10.03.2016)
2. Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
- Antragsformular
- Broschüre
- Sortenbeschreibungen

(eingestellt am 10.03.2016)
Ladung zum Anhörungstermin zur Bekanntgabe
des durch den Nachtrag I geänderten Flurbe-
reinigungsplanes Kell am See
(eingestellt am 21.06.2016)
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich

- Bewerbung
- Zuteilungsbedingungen

(eingestellt am 04.04.2017)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 13.03.2018)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 18.09.2018)
Vorzeitige Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG
(eingestellt am 30.10.2018)
Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums
(eingestellt am 28.01.2021)
Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG
(neu eingestellt am 19.12.2023)
 
5. Kartenoben
 
Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!

Verfahrenskarte
Wertermittlungskarten

WE-Karte 1:Kell, Flur 1, 2, 3 und 4
Schillingen Flur 34
WE-Karte 2:Kell, Flur 21, 22, 23, 24, 25 und 26
WE Karte 3:Kell, Flur 5, 6, 7, 8 19 und 20
Schillingen, Flur 35
WE-Karte 4:Kell, Flur 17, 18, 27, 28, 29, 30, 31 und 37
WE-Karte 5:Kell, Flur 9, 10, 11 und 12
Schillingen, Flur 36
Mandern, Flur 40
Waldweiler, Flur 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10
WE-Karte 6:Kell, Flur 16, 32 und 33
WE-Karte Ortslage Kell am See:
Flurstücke in der Ortslage Kell am See (Fluren tlw. die Ortslage betreffend abgebildet)
Kell, Flur 8, 5, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 38 und 39

Die ausgefüllten, unterschriebenen und mit Unterschriftsbeglaubigung versehenen Vordrucke
bitte nicht per E-Mail an uns senden!

vollmacht_vordruck.pdf
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Karten zum Nachtrag I
(eingestellt am 20.06.2016)

Übersichtskarte Masseland (eingestellt am 10.04.2017)
Karten zum Nachtrag II
(eingestellt am 19.03.2018)
Karte zum Nachtrag III
(neu eingestellt am 14.09.2018)
© DLR Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Hermann - Josef Lauer
Anschrift:
Wallerplatz 1, 54427 Kell Am See
Telefon:
06589 / 1628
Email:
sonstige Mitglieder:
Marx Klaus,
Rausch Walter,
Weber Axel,
Hans Christian,
Marx Rudolf,
Metzen Marianne,
Lehnen Winfried,
Schmitz Detlef,
Lauer Dietmar
 
© DLR Mosel
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Lehnart, Lisa-Marie
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
2619 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
1475
Kosten:
756.400,00 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgestz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Kell eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 86 v.H, sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 14 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Kell Am See, Mandern, Schillingen, Waldweiler
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung





Newsletter An-/Abmeldung