Freinsheim VII [41319]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Ausführungsanordnung

Mit Wirkung vom 22.05.2023 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich seiner Nachträge angeordnet.
Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 04/17/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Für die Landwirtschaft
Die Produktions- und Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden und eine rationelle und wettbewerbsfähige Landwirtschaft ermöglichen. Dafür ist ein neues Wege- und Gewässernetz zu schaffen, welches die Ausweisung von günstig geformten und ausreichend großen Besitzstücken ermöglicht.
Im Verfahren soll die Abgrenzung der zum Weinanbau zugelassenen Flächen erfolgen.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 09/21/98
Wahl des Vorstandes der TG 07/23/2015
Feststellung der Wertermittlung 01/16/2018
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 11/10/2017
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 04/04/2019
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 01/11/2023
Eintritt des neuen Rechtszustandes 05/22/2023
Berichtigung der öffentlichen Bücher 06/13/2023
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell




    Ausführungsanordnung
    § 61 FlurbG
    Öffentliche Bekanntmachung vom 17.04.2023

Archiv


    Teilungsbeschluss
    vom 01.09.2014
    Erinnerung Veränderungssperre
    vom 12.02.2015
    Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft vom 29.06.2015
    Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung
    vom 21.01.2016
    Verzicht auf Durchführung einer
    Umweltverträglichkeitsprüfung vom 16.01.2017
    1. Änderungsbeschluss
    vom 15.05.2017
    2. Änderungsbeschluss
    vom 13.09.2017
    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
    vom 14.09.2017
    Vorläufige Anordnung
    vom 17.11.2017
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    vom 16.01.2018
________________________________________

    Vorläufige Besitzeinweisung gem. § 65 FlurbG
    vom 10.04.2019
________________________________________

    Information zur Hebung von Beitragsvorschüssen gemäß § 19 FlurbG vom 11.04.2019
________________________________________

    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung" vom 10.07.2019
________________________________________

    Geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes
    gemäß § 8 Abs. 1 FlurbG
    3. Änderungsbeschluss vom 18.01.2022
________________________________________

    1. Ergänzungsanordnung
    zur vorläufigen Besitzeinweisung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 24.11.2022
    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über dessen Inhalt
    § 59 Abs. 1 und 2 FlurbG
    Öffentliche Ladung vom 28.11.2022
 
5. Kartenoben
 
    Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung
    1 : 1.500
    Gebietskarte
    1 : 2.000
    Karte zur vorläufigen Anordnung
    1 : 2.500
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Bernd Rehg
Anschrift:
Herrenstraße 2, 67251 Freinsheim
Telefon:
0176/22030083
Email:
Winzerhof-rehg@t-online.de
sonstige Mitglieder:
Neuschäfer, Bernd
Simon, Thomas
Krebs, Harald
Rings, Markus

Stellvertreter:
Brust, Karl-Heinz
Rings, Steffen
Baier, Heiko
Haas, Stefan
Niederauer, Werner
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Bretscher, Raphael
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Gottschalk, Gerd
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Schwamm, Angelika
Sachgebietsleitung Landespflege:
Schmitt, Martina
Sachgebietsleitung Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
82 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
148
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Erpolzheim, Freinsheim
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung