Udler [51111]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Eifel mit Dienstsitz: Bitburg

 
© DLR Eifel
 
2022 ist der finanzielle Abschluss des Verfahrens vorgesehen.
letzte Aktualisierung: 03/20/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Bodenordnungsverfahren dient vorrangig der Erhaltung der Kulturlandschaft mit einem besonderen geologischen Erbe. Durch Zusammenlegung von Eigentumsflächen und einer Anpassung des ländlichen Wegenetzes hinsichtlich Dichte und Ausbauzustand an neuzeitliche betriebswirtschaftliche Erfordernisse und damit verbundener Kosteneinsparung im Bereich der Außenwirtschaft soll die Agrarstruktur verbessert werden. Daneben sollen landespflegerische Ziele sowie gemeindliche Planungen, auch im Bereich des Tourismus durch Flächenmanagement und Maßnahmen unterstützt werden.
Weiterhin soll das in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel befindliche, mit LEADER-Mitteln aus dem europäischen Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raumes 'ELER' geförderte Konzept 'Dauner Maarelandschaft' mit Hilfe der Bodenordnung unterstützt werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 12/10/2007
Anordnungsbeschluss 12/20/2007
Wahl des Vorstandes der TG 03/13/2008
Feststellung der Wertermittlung 04/30/2014
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 07/24/2013
Planwunschtermin 07/06/2011
Allgemeiner Besitzübergang 09/15/2014
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 09/28/2016
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01/19/2021
Berichtigung der öffentlichen Bücher 09/16/2021
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
1. Offenlage der Ergebnisse der Wertermittlung
2. Anhörungs- / Erläuterungstermin über die Ergebnisse der
Wertermittlung

3. Informationsveranstaltung zum Planwunsch
4. Ladung zum Planwunschtermin
oeff_we_planwunsch.pdf
Tauschflächen
austausch_stuecke.pdf
Gebietsänderungsbeschluss
Feststellung der UVP-Pflicht
Änderungsbeschluss
Änderungsbeschluss
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Rohplanvorlage
Besitzeinweisung
Überleitungsbestimmungen
Erdaushub von Bodenmassen
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Änderungsbeschluss
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“
Schnittkurs an Obstbäumen - Jungbaumpflege
Nachaktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“
Nachtrag I
Nachtrag II
Vorzeitige Ausführungsanordnung gemäß § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Vorstand der TG
Hebung von Beiträgen
 
5. Kartenoben
 
Verfahrensgebiet
Wege- u. Gewässerkarte
Übersichtskarte Neuer Bestand
Änderung Wege- u. Gewässerplan
Neuer Bestand
Übersichtskarte Nachtrag 2

© DLR Eifel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Alfred Borsch
Anschrift:
Bergstr. 8, 54552 Udler
Telefon:
06573/ 16 93
Email:
Alfred.Borsch@t-online.de
sonstige Mitglieder:
Josef Schneider, Hauptstr. 14a, 54552 Udler

Alfred Marxen, Alter Weg 4, 54552 Udler

Engelbert Theisen, Brockscheiderstr. 2, 54552 Udler

Günter Fresinger, Holzmaarstr. 8, 54552 Udler
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburgoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54634 Bitburg, Westpark 11
Email:
landentwicklung-eifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Fuchs, Beate
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Windscheif, Anne-Ruth
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Michael, Ehleringer
Sachgebietsleitung Landespflege:
Windscheif, Anne-Ruth
Sachgebietsleitung Bau:
Jüngels, Helmut
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
616 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
192
Kosten:
Finanzierung:
Die Finanzierung der Ausführungskosten (AK) erfolgt durch Zuschüsse der EU, des Bundes und des Landes, sowie durch Eigenleistung der beteiligten Grundstückseigentümer. Diese Eigenleistung beträgt 15%.
Der Wege- und Gewässerplan (Anlagenplan) sowie der Finanzierungsplan, der mit rd. 603.000€ abschließt, wurden am 24.07.2013 von der ADD Trier genehmigt. Durch die Forstverwaltung erfolgt weiterer Wegebau in Waldbereichen. Hierfür wurde das Baurecht beschafft.
Die erste Änderung zum Anlagenplan wurde am 8.6.2016 von der ADD Trier genehmigt. Der Finanzierungsplan wurde in einigen Hauptpositionen umgestellt, aber nicht erhöht und am 15.6.2016 von der ADD Trier genehmigt.
beteiligte Gemeinden:
Brockscheid, Saxler, Schalkenmehren, Udler, Üdersdorf
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 
© DLR Eifel


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung





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