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2. Mit den in den Überleitungsbestimmungen vom 12.05.2025 bestimmten Zeitpunkten werden der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke tatsächlich auf den in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger übergeleitet.
Die Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Anordnung.
Weitere Informationen finden Sie unter Nr. 4 Bekanntmachungen
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken