Gemeinschaftliche Anlagen |
Gemeinschaftliche Anlagen sind alle Anlagen, die dem gemeinschaftlichen Interesse der Teilnehmer dienen, insbesondere die Wege, das Gewässernetz und landschaftspflegerische Anlagen. Dies sind beispielsweise ländliche Erschließungs- und Verbindungswege, Fußwege, Radwege, Entwässerungsgräben, Rückhaltebecken, Retentionsräume, Erosionsschutzanlagen, Einzel-, Reihen- und Gehölzpflanzungen. Art und Umfang der gemeinschaftlichen Anlagen, die im Bodenordnungsverfahren neu hergestellt, verändert oder aufgehoben werden, bestimmt der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan oder der Ausbauplan. Die gemeinschaftlichen Anlagen der Teilnehmergemeinschaft werden am Ende des Verfahrens in der Regel ins Eigentum und in die Unterhaltspflicht der Gemeinde übertragen. |