Sonderrundschreiben zur aktuellen Hitzeperiode 2026 |
Stand: 08/06/2026 |
| Aktuelle Informationen 06.08.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund der aktuellen Situation mit anhaltender Hitzeperiode und geringem Niederschlag in vielen Regionen, könnte die Nutzung von stillgelegten Flächen zur Futtergewinnung für einige Betriebe in Frage kommen. Hier gilt folgendes zu beachten: Aus der Erzeugung genommene Flächen welche mit dem Kulturartencode (NC) 591 oder 592 beantragt wurden, können grundsätzlich für Futterzwecke herangezogen werden. Wichtig ist die unverzügliche Meldung über den landwirtschaftlichen elektronischen Antrag (LEA). Die entsprechenden Flächen sind dann mit einem passenden NC zu versehen, z. B. 424 - Ackergras. Damit die Änderung wirksam wird, muss der Antrag erneut versendet werden. Änderungen sind bis zum 30.09. des Antragsjahres möglich. Achtung! Für Flächen mit Beantragung entsprechender Öko-Regelungen (ÖR1a, ÖR1b, ÖR1c, ÖR1d) gilt folgendes: Bei Flächen mit Beantragung der ÖR1a (Brache) ist eine Beweidung mit Schafen oder Ziegen ab dem 01.09. zulässig. Darüber hinaus ist keine Nutzung zulässig. Bei Flächen mit der Beantragung der ÖR1d (Altgrasstreifen) ist eine Beweidung oder Schnittnutzung ab dem 01.09. zulässig. Für die ÖR1b und ÖR1c (Blühmischungen) besteht diese Möglichkeit nicht! Soll eine Fläche außerhalb der genannten Möglichkeiten genutzt werden, so ist eine Förderung im Rahmen der Öko-Regelungen nicht möglich. Die Beantragung der entsprechenden Förderung für die einzelnen Flächen kann ebenfalls bis zum 30.09. des Antragsjahres zurückgenommen werden. Auch hier gilt die Rücknahme erst als wirksam, wenn der Antrag erneut abgesendet wurde. Für Flächen, die im Rahmen einer Agrarumweltmaßnahme gefördert werden, sind die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. Ausnahmen sind derzeit nicht zulässig. LEA-Foto-App: Erinnerung verpflichtende Fotoaufgaben zum Nachweis der Kulturart (seltene Kulturen und Leguminosen), Frist 01.09.2026 Sofern für Ihren Betrieb in der LEA-Foto-App verpflichtende Fotoaufgaben zum Nachweis der Kulturart für seltene Kulturen und Leguminosen(-gemenge) vorliegen und diese bislang noch nicht bearbeitet wurden, möchten wir Sie hiermit daran erinnern, die erforderlichen Fotos zeitnah einzureichen. Die Frist endet am 01.09.2026. Auch wenn die Ernte bereits erfolgt ist, können auf der Fläche noch erkennbare Reste der Kultur fotografiert werden. Werden keine Fotos eingereicht, kann dies Auswirkungen auf Ihre beantragten Fördermaßnahmen haben. Falls Sie die App noch nicht installiert haben, können Sie diese im App Store oder Google Play Store unter dem Namen „LEA-Foto“ herunterladen. Merkblätter und Anleitungen zur App sowie zur Bearbeitung der Fotoaufgaben finden Sie unter folgendem Link: https://www.eantrag.rlp.de/informationen Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kreisverwaltung. Bei technischen Problemen steht Ihnen der Support von LEA zur Verfügung: per E-Mail an lea@dlr.rlp.de oder über das Kontaktformular in der App im Menü oben rechts. |
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