Landwirtschaft
GAP-Vertragsnaturschutz Artenreiches Grünland: Nutzung der Fläche über 400 m NN ab 1.07. bis 14.11. |
GAP-Vertragsnaturschutz Kennarten: Nachweis der Kennarten bis zum 31.07.
Hierzu auch eine Hilfestellung vom DLR Agrarumwelt: https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Fachinformationen/Download/Kennartenab2023HilfestellungErmittlungBegehungsdiagonaleundErfassungKennartenOeR5 |
GAP-Vertragsnaturschutz Streuobst: ab 1.07. ist Mulchen zulässig. |
GAP-Landwirtschaft Saum und Bandstrukturen: am 15.07. beginnt der Pflegezeitraum für mehrjährige Begrünungsmischungen, 50-70% mähen oder mulchen
(30-50 % Rückzugsfläche) |
Mitteilungen über die Tierhaltungen nach § 55 TAMG
Halbjährliche Meldungen über die Anzahl der gehaltenen Tiere (01.01. bis 30.06.). Null-Meldung falls kein AB-Einsatz im zurückliegenden Halbjahr (01.01. bis 30.06.) erfolgte. Meldefrist bis 14.07. Die Mitteilungspflicht über die Abgabe und Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist vom behandelnden Tierarzt zu erfüllen.
Häufig gestellte Fragen zu den Antibiotikameldungen von eingesetzten Arzneimitteln mit antibiotischer Wirkung bei Tieren (Verbrauchsmengenerfassung nach Art. 57 Verordnung (EU) 2019/6) werden in der Broschüre vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Stand 30.04.2025) beantwortet:
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/05_Tierarzneimittel/FAQ_Antibiotikameldungen.html |
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung beim Inverkehrbringen von frischem Schweinefleisch sollte ursprünglich zum 01.08.2025 greifen. Diese Frist wird bis zum 01.03.2026 verlängert.
Nicht von dieser Fristverlängerung betroffen ist jedoch die Mitteilungspflicht aller Mastschweine haltenden Betriebe. Diese müssen, sofern noch nicht geschehen, der ADD Trier die Haltungsform ihrer Mastschweine mitteilen und erhalten dann eine entsprechende Kennnummer. Das Formular für die Mitteilung der Haltungsform sowie Ausfüllhinweise finden Tierhalter auf der Homepage der ADD:
https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/tierkennzeichnung-1 |
Weinbau
GAP-Vertragsnaturschutz Weinberg:
Freistellungspflege in Weinbergslagen: Mulchen ab 1.07. zulässig.
Offenhaltungspflege in Weinbergslagen: Mulchen ab 1.07. zulässig. |
Neue LEA-Foto-App Version im App Store erhältlich
Mit der LEA-Foto-App und dem Einsenden von Fotos tragen Antragsteller/innen aktiv und maßgeblich zur Klärung von Sachverhalten auf ihren Flächen bei. Auch wenn die Nutzung in 2025 freiwillig ist, so können dadurch ggf. Sanktionen und Kürzungen bei der Auszahlung vermieden werden.
Neben der Möglichkeit zum Nachweis der Kulturart, der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Grünland sowie der Mindesttätigkeit auf Brachen enthält die neue Version der App auch die Funktion der proaktiven Dokumentation (Fotoaufnahme „auf Vorrat“). Damit ist es möglich, bereits unterjährig während der Arbeit erfüllte Fördervoraussetzungen (z.B. Mahd, Beweidung, Mulchen) zu dokumentieren und ggf. später als Nachweis zu nutzen. Ein Merkblatt zur Proaktiven Dokumentation kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://lea.rlp.de/docs/Merkblatt_LEA-Foto-App_Proaktive-Dokumentation_v01.pdf
Konditionalitäten Checklisten 2025 für Rheinland-Pfalz
Die Konditionalitäten Checkliste 2025 und die soziale Konditionalitäten Checkliste 2025 ist online verfügbar sowohl auf der Startseite von GQS Hof Check (https://www.gqs.rlp.de) unter Service => „GQS RLP Download“, als auch rechts in der Kachel „Direkt zu“. |