GQS Termine für Januar 2026 | |||||||||||||
Stand: 12/23/2025 | |||||||||||||
Landwirtschaft
Weinbau
Informationen zum Jahreswechsel: Aktuelle Regelungen in Nitrat- und Phosphatbelasteten Gebieten Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025 wurden die Rechtsgrundlagen für die Ausweisung der mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete für nicht verfassungskonform erklärt. Was bedeutet das konkret? · Die allgemeinen Regelungen der Düngeverordnung sind weiterhin einzuhalten und betreffen z. B.: - Sperrfristen, - Einhaltung der Nährstoffobergrenzen, - Dokumentationspflichten, - Aufbringtechnik, - Abstände zu Gewässern Eine Übersicht hierzu finden Sie auch in der GQS Checkliste. · Kontrollen werden weiterhin stattfinden. Es wird empfohlen die Fachpresse zu verfolgen und auf Grund der bestehenden Unsicherheiten die geltenden Regelungen in den mit Nitrat/Phosphat belasteten Gebieten weiterhin zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt: eine gewässerschonende Bewirtschaftung ist im Interesse aller! Ein verantwortungsvoller Umgang mit Nährstoffen ist nicht nur aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes anzustreben, sondern auch im Sinne der Betriebswirtschaftlichkeit. Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen: Auf Grund gesetzlicher Anforderungen ist die Dokumentation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ab dem 01.01.2026 um weitere Aufzeichnungen zu ergänzen. Lediglich die Pflicht der elektronischen Aufzeichnung wurde auf den 01.01.2027 verschoben. Demnach sind nun folgende Angaben aufzuzeichnen: · Anwender · Bezeichnung der Kulturart (EPPO-Code der Kulturart) · Datum der Anwendung · Uhrzeit der Anwendung (bei Indikationen mit zeitlichen Einschränkungen, z. B. Bienenschutz) · Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels · Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels · Verwendete Menge · BBCH-Stadium der Kultur (bei Indikation mit Einschränkungen zum Stadium der Kultur, z. B. Wachstumsregler) · Flächenbezeichnung (Schlag, Bewirtschaftungseinheit) · Lage (InVeKoS Bezeichnung oder GPS-Punkt) · Behandelte Einheit (Umfang der behandelten Einheit: Fläche, Volumen, Menge) · Art der Anwendung (Oberflächen, in geschlossenen Räumen, Saat-/ Pflanzgutbehandlung) Das Land Rheinland-Pfalz bietet mit der kostenlosen Webanwendung PSM-DOK über die URL www.psmdok.de eine Möglichkeit an, diese Angaben elektronisch zu dokumentieren. Durch die Bereitstellung von PSM-DOK bereits ab 1. Januar 2026 soll der Übergang zur verpflichtenden Dokumentation ab 1. Januar 2027 erleichtert werden. Die Aufzeichnungen werden lokal im eigenen Betrieb gespeichert und sind der zuständigen Behörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die Pflanzenschutzberatung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum informiert im Rahmen der Winterveranstaltungen über die erweiterten Dokumentationspflichten und PSM-DOK. LEA: Erweiterung des Dienstleisterportals Das Dienstleisterportal in LEA wurde umfangreich erweitert. Es ist nun möglich, auch für die Bereiche FLOrlp und LEA-Foto-App Dienstleistungen zu übernehmen oder an Dienstleister zu übertragen. Der Bereich FLOrlp kann mehreren Dienstleistern zugewiesen werden. Eine ausführliche Beschreibung zu den Neuerungen finden sie unter https://lea.rlp.de/docs/Anleitung_Dienstleisterzuweisung2026.pdf für die Zuweisung als Antragsteller und https://lea.rlp.de/docs/Anleitung_Dienstleisterportal2026.pdf für die Nutzung als Dienstleister. Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026 auf 13,90 € dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. |
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