GQS Termine für Dezember 2025 | |||||||||
Stand: 11/25/2025 | |||||||||
| Termine für Dezember 2025 Landwirtschaft
Weinbau
Elektronische Dokumentation der PSM-Anwendungsdaten Mit der Änderung des Art. 67 der VO (EU) 1107/2009 zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen muss ab 01.01.2026 die Dokumentation von Pflanzenschutz-Anwendungen in einer elektronischen, maschinenlesbaren Form geführt werden. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 regelt den Inhalt der von den beruflichen Anwendern von Pflanzenschutzmitteln geführten Aufzeichnungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Eine im Oktober 2025 beschlossene Änderung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der EU (SCoPAFF) erlaubt es allen EU-Mitgliedsstaaten, die Verpflichtung zur elektronischen Aufzeichnung um ein Jahr auf den 01.01.2027 zu verschieben. Eine Entscheidung auf Bundesebene wird in Kürze erwartet. Der neue Aufzeichnungsumfang (z.B. Zulassungsnummer, BBCH-Stadium etc.), ist jedoch auch im Falle einer Verschiebung der digitalen Aufzeichnungsmethode ab dem 01.01.2026 zwingend erforderlich. Die Durchführungsverordnung (EU) 564/2023 legt fest, dass die lokale Ablage der Anwendungsdaten in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format spätestens 30 Tage nach dem Datum der Verwendung beim beruflichen Verwender erfolgen muss. WICHTIG: Über die bereits bisher nach § 11 PflSchG und Art. 67 der VO EU 1107/2009 geforderten Angaben sind zukünftig auch der EPPO Code der Kultur, das BBCH Stadium, die Lage der Fläche, die Uhrzeit, Zulassungsnummer des Mittels und die Art der Verwendung zu dokumentieren. Das Land Rheinland-Pfalz wird mit PSM-DOK eine kostenfrei nutzbare Webanwendung über das Portal PS Info (www.pflanzenschutz-information.de) für die elektronische Dokumentation ab 01. Januar 2026 zur Verfügung stellen, welches auch anderen Bundesländern zur Nachnutzung angeboten wird. Die Aufzeichnungen werden lokal im eigenen Betrieb gespeichert und müssen der zuständigen Behörde auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Das Ausfüllen dieser Angaben wird Ihnen in der Webanwendung PSM-DOK zusätzlich zu den bisherigen gesetzlichen Mindestanforderungen zur Verfügung gestellt. Eine Einführung in die elektronische Dokumentation mit PSM-DOK erhalten Sie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsangeboten. Grundsätzlich ist eine elektronische Dokumentation, auch bei einer Verschiebung auf den 01. Januar 2027, bereits ab 01. Januar 2026 zu empfehlen. In diesem Jahr werden noch Termine der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) (Gartenbau und Obstbau) zum Thema „Digitale Pflanzenschutzdokumentation“ mit dem Schwerpunkt Am 26.11.2025, 15 Uhr: https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Termine/nach-Datum/DLR09264 Am 16.12.2025, 15 Uhr: https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Termine/nach-Datum/DLR09265
Vorab können Sie sich auch auf folgender Seite zu „PS Info MeinBetrieb“ informieren: https://www.pflanzenschutz-information.de/info?p=MeinBetrieb |
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