Evaluierung der Stoffstrombilanz und deren Einführung als Beratungsinstrument in die landwirtschaftliche Praxis

Im Rahmen der Beauftragung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Zur Umsetzung der EULLE – Maßnahme M01 – Wissenstransfer und
Informationsmaßnahmen, Teilmaßnahme M01.a Evaluierung der Stoffstrombilanz und deren Einführung als Beratungsinstrument in die landwirtschaftliche Praxis

Bei dem nach der Düngeverordnung zu erstellenden Nährstoffvergleich hat sich bereits gezeigt, dass viele Betriebsleiter damit überfordert sind, und sich die Berechnung von Dienstleistern erstellen lassen, ohne sich selbst damit intensiv zu beschäftigen. Damit dieses, mit der Düngeverordnung angestrebtes, aber häufig verfehltes Ziel sich bei der Stoffstrombilanz nicht wiederholt, soll durch die Entwicklung von digitalen Hilfestellungen vorgebeugt werden. Die Betriebe sollen in die Lage versetzt werden, ihre Stoffstrombilanzen selbst zu erstellen, zu bewerten und die richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Das übergeordnete Ziel dabei ist es, den Umgang mit Düngemitteln zu verbessern und Nährstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft zu vermindern. Somit soll das Vorhaben primär gemäß Artikel der ELER-VO im Schwerpunktbereich 4b wirken. Zusätzlich soll mit dem Projekt die Excel-Anwendung mit ihren Stammdaten zur Dokumentation einer Stoffstrombilanz an die gesetzlichen Vorgaben stetig angepasst werden.

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Art des Wissenstransfers und der InformationsmaßnahmenZielgruppe
VorträgeBetriebsleitungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die in die Düngeplanung eingebunden sind.
Seminare/Workshops
Merkblätter zu den Produktionszweigen Wein-, Acker- und Gemüsebau sowie Grünlandwirtschaft
Fachartikel/Rundschreiben


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Was ist die Stoffstrombilanz überhaupt?

Aufgrund der Novellierung des Düngerechtes im Jahr 2017 entstand die seit dem 01. Januar 2018 gültige Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (=Stoffstrombilanzverordnung). Die Stoffstrombilanz dokumentiert die Nährstoffzufuhren und -abfuhren von Stickstoff und Phosphor auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. Sie fungiert als Mittel, um Nährstoffflüsse transparenter zu gestalten und um, Nährstoffüberschüsse, sowie potenzielle Quellen zu erkennen. Zusätzlich soll ein nachhaltiger Umgang mit dem Nährstoff Phosphat ermöglicht werden, da dieser als begrenzter Rohstoff in der Erschließung kontinuierlich steigenden Kosten unterliegt. Die Stoffstrombilanz soll auch den Abgleich von Nährstoffsalden unterschiedlicher Betriebe ermöglichen. Somit ist sie ein geeignetes Mittel, um landwirtschaftliche Betriebe für eine bedarfsgerechte Nährstoffzufuhr anzuregen.

Wie werden Nährstoffzufuhren und -abfuhren dokumentiert?

Der Vergleich von Nährstoffzufuhren und -abfuhren von Stickstoff und Phosphor geschieht auf Betriebsebene. Dabei wird der Betrieb als Bilanzraum betrachtet. Es werden alle zugeführten Nährstoffe aus eigenen tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen, Futtermitteln, Tieren, Düngemitteln, Saat- und Pflanzgut und die N-Bindung von Leguminosen dokumentiert. Durch die Abgabe von tierischen und pflanzlichen Produkten, Grobfutter, Gärresten, Dünger und Tieren werden alle abgeführten Nährstoffe erfasst. Jedoch bleiben innerbetrieblich erzeugte Nährstoffflüsse, wie die Verfütterung im Betrieb erzeugter Futtermittel und der Einsatz von im Betrieb anfallender Wirtschaftsdünger unberücksichtigt. Die Nährstoffmengen werden auf Basis von wissenschaftlich anerkennten Messmethoden erfasst und somit können eigene Analysewerte benutzt werden. Falls diese nicht vorliegen können Daten der Landesbehörden verwendet werden. Werte von Belegen, Lieferscheinen und Rechnungen können auch genutzt werden. Die Dokumentation der Nährstoffzufuhren und -abfuhren kann wird in der Excel-Anwendung „NV-SSB-RLP Vers. 1.7“ des DLR R-N-H vorgenommen.

Wie wird die Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr bewertet?

Für die erfassten Nährstoffmengen gibt es eine Obergrenze, die auch als Saldo bezeichnet wird. Der Saldo berechnet sich aus „Nährstoffzufuhr minus Nährstoffabfuhr“. Bisher wird der Phosphatsaldo nicht bewertet. Für den Stickstoffsaldo gibt es zwei unterschiedliche Bewertungsansätze: Ein Betrieb kann sich zwischen der Obergrenze von 175 kg N/ha und dem betriebsindividuellen Saldo entscheiden. Bei einer Überschreitung der Stickstoffsalden besteht eine Teilnahmepflicht an einer Beratung. Für das Land Rheinland-Pfalz ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum dafür zuständig. Die Beratung muss innerhalb 6 Monate nach Feststellung wahrgenommen werden und ist 2 Monate nach Teilnahme nachzuweisen.

Gibt es eine Aufzeichnungspflicht?

Ja, es gibt eine Aufzeichnungspflicht. Der Bezugszeitraum, in dem dokumentiert wird, umfasst drei Jahre. Als Bezugsjahr kann das Kalender- oder Wirtschaftsjahr ausgewählt werden. Die Dokumentation geschieht drei Monate nach Zu- und Abfuhr aller Produkte. Nach Ablauf eines Bezugsjahres muss spätestens innerhalb der nächsten sechs Monate der Saldo ermittelt werden. Sobald drei Bezugsjahren erfolgten, ist ein dreijähriges Mittel zu bilden. Die Dokumentation wird sieben Jahre aufbewahrt und nach Aufforderung vorgewiesen. Momentan ist die Stoffstrombilanz nicht CC-relevant.

Welche Betriebe sind stoffstrombilanzpflichtig?

Stoffstrombilanzpflichtig nach der Stoffstrombilanzverordnung vom 14. Dezember 2017 sind
1) Betriebe mit mehr als 50 GV/Betrieb mit jeweils mehr als 2,5 GV/ha
oder
mit mehr als 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche mit jeweils mehr als 2,5 GV/ha.
2) Betriebe mit Viehhaltung, die einen Schwellenwert aus Punkt 1) unterschreiten
und
im jeweiligen Bezugsjahr Wirtschaftsdünger mit mehr als 750 kg Gesamt-N von außerhalb beziehen.
3) Betriebe mit einer Biogasanlage, die mit einem viehhaltendem Betrieb aus Punkt 1) und 2) in einem funktionalen Zusammenhang stehen,
wenn der Betrieb Wirtschaftsdünger mit mehr als 750 kg Gesamt-N im jeweiligen Bezugsjahr aus diesem Betrieb oder von außerhalb bezieht.


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Dieser Fragebogen wurde im Rahmen des Projektes "Evaluierung und Einführung der Stoffstrombilanz als Beratungsinstrument in die landwirtschaftliche Praxis" entwickelt, um den Kenntnisstand der Landwirte in Hinblick auf die Themen

  • Allgemeines Informationsangebot
  • Aktueller Wissenstand
  • Excel-Anwendung SSB-RLP 1.8
zu ermitteln. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden daher um eine Selbsteinschätzung gebeten. Die Umfrage läuft anonym ab.

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Der Nährstoffvergleich entfällt. Allerdings gilt die Stoffstrombilanzverordnung weiterhin (für Betriebe ab 2,5 GV/ha bei mind. 20 ha, Viehhalter und mit Viehhaltern in Verbindung stehende BGA-Betriebe, die jeweils Wirtschaftsdünger von anderen aufnehmen). Ab 2023 (und gegebenenfalls schon früher) gilt die Verpflichtung für alle Betriebe ab 20 ha oder ab 50 GV.
Zur Berechnung der Stoffstrombilanz steht eine Excel-Anwendung zur Verfügung, die sich für alle landwirtschaftlichen Betriebe, auch mit Weinbau, Tierhaltung oder Biogasanlagen eignet.

In der vorliegenden Version 1.8 vom 21.06.2021 wurde der Nährstoffvergleich rausgenommen. Das Tabellenblatt „Futtermittel Saatgut“ als solches existiert nicht mehr. Stattdessen gibt es für die Erfassung der Nährstoffmengen in Futtermittel und Saatgut separate Tabellenblätter. Diese heißen „Futtermittel“ und „Saatgut“. Zusätzlich wird berechnet, ob ein Betrieb mehr als 750 kg Ges.-N aus Wirtschaftsdünger eigener tierischer Herkunft und mehr als 750 kg Ges.-N durch betriebsfremde Wirtschaftsdünger inklusive Gärreste hat. Im Tabellenblatt "Ausdruck Stoffstrombilanz" wird nun die 170 kg N-Obergrenze, sowie die Befreiung von der Bodenuntersuchungspflicht in mit Nitrat belasteten Gebieten nach der 35 kg N/ha und Jahr + 35 kg N/GV * ha geprüft.
Betriebe, die für dieses Jahr mit der vorangegangen Version 1.7 angefangen haben eine Stoffstrombilanz zu dokumentieren, können diese bis Ende des Jahres weiterhin nutzen.

SSB-RLP Vers. 1.8 Original.xlsxSSB-RLP Vers. 1.8 Original.xlsx


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17.06.2021 Welchen Einfluss hat eine N-und P-reduzierte Fütterung auf die Stoffstrombilanz?

22.06.2021 Stoffstrombilanz im ökologischen Landbau

24.06.2021 Welchen Einfluss hat eine N-und P-reduzierte Fütterung auf die Stoffstrombilanz?



ann-christin.alzer@dlr.rlp.de



Ann-Christin.Alzer@dlr.rlp.de