Barrierefreiheit
schwarz / weiss
Einschalten
Animationen
Ausschalten
Darstellung
Fachportale
Agrarmeteorologie
Agrarumwelt
Beratungswesen
Bienenkunde
Biodiversitaet
Boden
DLR-RLP
Düngung
Ernaehrungsberatung
Förderung
FZE
Gartenakademie
Gartenbau
Gemüsebau
GQS
Gruenland-Futterbau
Landentwicklung
LEA
Nachwachsende-Rohstoffe
Obstbau
Oekolandbau
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde
Schule
Seniorenernährung
Streuobst
Tierhaltung
Vernetzungsstelle
Wasserschutz
Weinbau-Oenologie
Weinmarketing
Zierpflanzenbau
×
Vergrößern oder Verkleinern der Darstellung
Vergrößern:
Strg
und
+
Zum Vergrößern drücken Sie bitte
Strg
und
+
zusammen
Verkleinern:
Strg
und
-
Zum Verkleinern drücken Sie bitte
Strg
und
-
zusammen
Um die Normaleinstellung zu erreichen, drücken Sie bitte
Strg
und
0
.
Alternativ können Sie die mit
+
und
-
beschrifteten Knöpfe im Menü verwenden.
Toggle navigation
Menü
Aktuelles
GQS RLP Online
GQS RLP PC-Version
Notfallplan
Bundesweit
Service
GQS RLP Download
Konditionalitäten-Checkliste
AUKM-Checklisten
EULLa-Checklisten - PDF
EULLA Checkliste
EULLa Ablageplan
EULLa Merkblätter
EULLa Vordrucke
GQS RLP Termine
FAQ
Infomaterial
Berater
vmenu1_looooi1.1#
©Feuerbach
Informationen zur Kulturart Rheinland-Pfalz
Startseite
Aktuelles
Informationen zur Kulturart Rheinland-Pfalz. 10.06.2025 Aktuelle Information aus dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Anbau einer Zweitkultur im Zeitraum 01.06. bis 15.07. Die Witterungsbedingungen lassen es zu, dass z.B. nach Ackergras, Triticale oder Wintergerste noch Silomais oder Hirse angebaut werden kann. Als Hauptkultur wird die Kulturart herangezogen, die im Zeitraum 01.06. bis 15.07. am längsten auf der Fläche steht. Die korrekten Angaben sind sehr wichtig für die Berechnung von GLÖZ 7 und für Antragssteller, die „Vielfältige Kulturen“ als AUKM und/oder als ÖR 2 beantragt haben. Rechtgrundlage: Nach § 21 Absatz 1 Punkt 2 der GAPInVeKoS-Verordnung gilt als Hauptkultur die, welche im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 15. Juli des Antragsjahres am längsten auf der Fläche steht. § 21 Besondere Angaben hinsichtlich der Einhaltung der Konditionalität (1) Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag hinsichtlich der Konditionalität zusätzlich anzugeben: […] 2. die Kulturarten nach Nutzungscode, die im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 15. Juli des Antragsjahres am längsten auf der Fläche stehen, als Hauptkultur im Sinne des § 18 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung, Verfahrensablauf: Sofern ein Antragssteller einen Fruchtwechsel im oben genannten Zeitraum vornehmen will, gibt es aktuell keine Möglichkeit, diese Dokumentation in LEA so abzubilden, dass beide Kulturarten mit konkretem Datum, an welchem die Kulturart gewechselt wurde, abgebildet werden. Festlegung der Hauptkultur: Stichtag für die Differenzierung der Hauptkultur ist der 23. Juni (Gesamttage vom 01.06. bis 15.07. = 45 Tage; davon die Hälfte = 22,5 Tage). · Die Kulturart, die vom 1. Juni bis zum 23. Juni auf der jeweiligen Fläche codiert ist, wird als Hauptkultur angenommen. · Wird die Kulturart im Zeitraum 01. Juni bis zum 23. Juni gewechselt, so gilt diese Zweitkultur als Hauptkultur. Dokumentation in LEA: Grundsätzlich wird in LEA die Hauptkultur codiert. Allgemeine Dokumentation: Sofern die Kulturen im Zeitraum 01.06. bis 15.07. gewechselt werden, sollten die Antragssteller eine entsprechende Dokumentation im Unternehmen vorhalten: Saatgutbelege, ggf. Lieferscheine für Dünger und Pflanzenschutz der Zweitkultur. Weitere wichtige Informationen: AUKM Maßnahme „Vielfältige Kulturen“ und Ökoregelung 2: Zur Berechnung der Anteile wird die Hauptkultur herangezogen. Es muss sichergestellt sein, dass die prozentualen Anteile stimmen. GLÖZ 7: Fruchtwechsel: Bitte beachten Sie, dass die Hauptkultur relevant ist zur Berechnung des Fruchtwechsels. Empfehlung: Sofern eine Ernte vor dem 24.06. stattfindet, ohne dass im Anschluss direkt eine Zweitfrucht eingesät wird, empfiehlt es sich, zum Nachweis der Hauptkultur keinen Stoppelumbruch vorzunehmen.
Direkt zu
Konditionalitäten-Checkliste
Verschiedene Erklär-Videos
Merkblätter
Links
ADD
Ministerium
Agrarumwelt RLP
Qualität und Sicherheit
^
Nach oben
Kontakt
Impressum
Erklärung zur Barrierefreiheit
Sitemap
www.dlr.rlp.de
Datenschutz
Suche wird ausgeführt