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GQS Termine für November 2023
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GQS Termine für November 2023. Termine für November 2023 Landwirtschaft GLÖZ 6: Anforderung an die Mindestbodenbedeckung: Der normale Zeitraum beginnt am 15.11. Bis dahin müssten entsprechende Einsaaten, sofern ausgewählt (Winterungen, Zwischenfrüchte), aufgelaufen sein. Beginn Aufbringverbot von N-haltigen Düngemitteln auf Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau (bei Aussaat bis 15.5) ab 01.11. Letzter Tag für die Pflege landwirtschaftlicher Flächen, die nicht für die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse genutzt werden: 15.11. Aufbringverbot von Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Kompost in mit Nitrat belasteten Gebieten ab 01.11. EULLa Altverträge und AUKM 23-27: Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz: Nutzung als Mahd oder Beweidung bis zum 14.11. zulässig. AUKM 23-27: Vertragsnaturschutz Acker – Mehrjährige Ackerbrache: Pflege muss bis spätestens 1.11. erfolgen. EULLa Altverträge und AUKM 23-27: Vertragsnaturschutz Grünland – Artenreiches Grünland: Nutzung der Fläche bis 14.11. zulässig. Pflege der Grünlandfläche ab 1.11. erlaubt (z.B.: Ausbesserung der Grasnarbe umbruchlos). EULLa Altverträge und AUKM 23-27: Vertragsnaturschutz Grünland – Mähwiesen und Weiden: die Nutzung der Fläche ist bis 14.11. vorgeschrieben. Die Grünlandpflege ist ab dem 1.11. eines Jahres zulässig Ausbesserung der Grasnarbe nur umbruchlos. EULLa Altverträge und AUKM 23-27: Vertragsnaturschutz Grünland – Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland: Pflege ist ab dem 1.11. eines Jahres zulässig Ausbesserung der Grasnarbe nur umbruchlos. Weinbau Meldung Flächen für Eisweinbereitung, Stichtag 15.11. Entsprechende Vordrucke finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/ernte/eiswein/ Letzter Tag für die Pflege landwirtschaftlicher Flächen, die nicht für die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse genutzt werden: 15.11. Aufbringverbot von Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Kompost in mit Nitrat belasteten Gebieten ab 01.11. EULLa Altverträge und AUKM 23-27: Vertragsnaturschutz Weinberg – Freistellungspflege in Weinbergslagen: die Flächen durch Beweidung oder Mahd zu pflegen und dauerhaft frei von Gehölzaufwuchs zu halten ist bis zum 14.11. möglich EULLa Altverträge und AUKM 23-27: Vertragsnaturschutz Weinberg – Offenhaltungspflege in Weinbergslagen: Gehölzrückschnitt muss ab dem 1.11. bis 31.12. ersten Verpflichtungszeitraums erfolgen. Nutzung der Fläche durch Beweidung oder Mahd bis zum 14.11. möglich. Im Anhang befindet sich das vorläufige Merkblatt zu GLÖZ 5.
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