Pflanzenschutzmittel

Reduzierung von Pflanzenschutzmitteleinträgen
Als ein Haupteintragspfad von Pflanzenschutzmittel(PSM)-Wirkstoffen in Gewässer wird die unsachgemäße Gerätereinigung angesehen. Neben der Vorgabe, Pflanzenschutz-Geräte auf bewachsenen Flächen zu reinigen oder Spritzbrühreste auf den Anwendungsflächen verdünnt auszubringen, sind auch moderne Möglichkeiten der Gerätereinigung auf „Biofiltern“ oder zentralen Reinigungsplätzen etc. in Erwägung zu ziehen. Durch Vermeidung dieses Haupteintragspfades könnte die PSM-Belastung der Oberflächengewässer wesentlich reduziert werden.
Auch die unterschiedlichen, teilweise recht komplexen Abstandsauflagen bei der PSM-Anwendung, z.B. zu Oberflächengewässern, müssen der Praxis vermittelt werden. In diesem Zusammenhang kann bei der Beratung zum „Greening“ bzw. zu ökologischen Vorrangflächen oder zu den EULLa-Programmteilen auf die Möglichkeit verwiesen werden, Abstandsauflagen bei der PSM-Anwendung durch die Einrichtung von Gewässerrandstreifen zu umgehen.
Daneben sollen nicht ordnungsgemäße Anwendungen von PSM, wie auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, durch entsprechende Sensibilisierung der Anwender vermieden werden.



Mit Pflanzenschutzmitteln belastete Oberflächengewässer (Quelle: I. Ittel, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, 2014).

Bei Fragen zum Einsatz bestimmter PSM (Art, Notwendigkeit etc.) wird auf die Pflanzenschutzberatung an den DLR-Standorten verwiesen. Vorbeugende Maßnahmen bzw. phytosanitäre Aspekte (z.B. Einfluss von Fruchtfolge oder Zwischenfruchtanbau auf Verunkrautung, Krankheiten und Schaderreger) sind ebenfalls Inhalte der Wasserschutzberatung.


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